die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Landsberg am Lech“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Landsberg am Lech, Urteil vom 06.02.2017
- 3 C 701/16 -
Mieterseitige Forderung einer Aufwandsentschädigung für wiederholte Besichtigung der Wohnung durch Makler rechtfertigt keine ordentliche Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter
Pflichtverletzung des Mieters ist nicht als erheblich anzusehen
Wurde eine Wohnung bereits zweimal durch verschiedene Makler besichtigt und verlangt der Mieter für eine dritte Besichtigung durch einen erneuten Makler eine Aufwandsentschädigung, ist der Vermieter nicht gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Denn die Pflichtverletzung des Mieters ist in diesem Fall nicht als erheblich anzusehen. Dies hat das Amtsgericht Landsberg am Lech entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte die Eigentümerin einer vermieteten Wohnung im Frühjahr 2014 diese zu verkaufen. Nachdem es in der Folgezeit zu zwei Besichtigungen der Wohnungen durch zwei unterschiedliche Makler kam, verlangte der Wohnungsmieter für einen dritten Besichtigungstermin durch einen erneuten Makler eine Aufwandsentschädigung in Höhe 75 EUR pro angefangener Besichtigungsstunde. Er begründete dies vor allem mit dem erheblichen Zeitaufwand und den Unannehmlichkeiten, die mit den Besichtigungen einhergehen, da er durch seine Arbeit ganztags nicht vor Ort war. Die Vermieterin weigerte sich eine Entschädigung zu zahlen, so dass... Lesen Sie mehr