die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Landshut“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Landshut, Urteil vom 05.12.2019
- 3 C 1511/19 -
Mietkosten für Rauchwarnmelder nicht umlagefähig
Möglichkeit einer Modernisierungsmieterhöhung
Die Mietkosten für Rauchwarnmelder in einer Mietwohnung können nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Möglich ist aber eine Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB. Dies hat das Amtsgericht Landshut entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte der Mieter einer Wohnung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Mietkosten für die Rauchwarnmelder tragen. Da er damit nicht einverstanden war, kam es zu einer Klage.Das Amtsgericht Landshut entschied zu Gunsten des Mieters. Die Kosten für die Miete eines Rauchwarnmelders können nicht im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung umgelegt werden. Denn Anschaffungs- und Anmietkosten seien grundsätzlich keine Betriebskosten. Lediglich in bestimmten, in der Betriebskostenverordnung geregelten Ausnahmen sei eine Umlage möglich. Der Ausnahmecharakter verbiete es aber, die in... Lesen Sie mehr