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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 13.09.2017
- 2h C 42/17 -

Schlag auf Motorhaube eines zur Nötigung eingesetzten Fahrzeugs begründet hälftige Haftungsverteilung zwischen Fußgänger und Pkw-Fahrer

Mithaftung des Pkw-Fahrers von 50 % aufgrund Betriebsgefahr des Fahrzeugs

Fährt ein Pkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug auf einen Fußgänger zu, um diesen zum Beiseitetreten rechtswidrig zu nötigen, und schlägt der Fußgänger daraufhin mit seiner Faust auf die Motorhaube des Pkw, ohne dass eine konkrete Gefahrenlage vorlag, so haften beide gleichermaßen für den Schaden an der Motorhaube. Die Mithaftung des Pkw-Fahrers von 50 % besteht aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Dies hat das Amtsgericht Ludwigshafen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am einem Markttag im Juni 2016 stellte ein Pkw-Fahrer sein Fahrzeug verbotswidrig am Rand des Marktes ab. Vor ihm stand ein Transporter mit Anhänger dessen Ladebereich durch zwei Pylonen abgesteckt wurde. Der Transporter durfte dort parken, da er zu einem Marktbeschicker gehörte. Nachdem der Pkw-Fahrer zurückkam und ausparken wollte, stellte sich der Marktbeschicker vor seinen Pylonen auf. Der Pkw-Fahrer ließ sich dadurch nicht beirren und fuhr auf den Marktbeschicker zu, damit dieser den Weg frei machte. Obwohl es zu keiner Berührung mit dem Pkw kam, schlug der Marktbeschicker mit seiner Faust auf die... Lesen Sie mehr