die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Lüdenscheid“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Lüdenscheid, Urteil vom 23.09.2011
- 93 C 21/11 -
Kein fristgerechter Zugang einer Betriebskostenabrechnung bei Einwurf in Briefkasten der Mieter am Silvestertag um 17 Uhr
Mieter muss mit Zustellung von Post um 17 Uhr an Silvester nicht rechnen
Ein Wohnungsmieter muss mit einer Postzustellung um 17 Uhr am Silvestertag nicht mehr rechnen. Eine um 17 Uhr vom Vermieter in den Briefkasten der Mieter eingeworfene Betriebskostenabrechnung ist damit nicht fristgerecht zugegangen, so dass kein Anspruch auf Nachzahlung besteht. Dies hat das Amtsgericht Lüdenscheid entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter eines Hauses warf am Silvestertag des Jahres 2010 um 17 Uhr die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 in den Briefkasten seiner Mieter. Die Mieter hatten jedoch bereits gegen 16 Uhr das Haus verlassen und daher erst am Folgetag, dem 1. Januar 2011, die Abrechnung in ihrem Briefkasten entdeckt. Da der Zugang der Abrechnung ihrer Meinung nach damit zu spät erfolgte, weigerten sie sich den Nachzahlungsbetrag in Höhe von fast 930 Euro zu zahlen. Der Vermieter erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht Lüdenscheid entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf... Lesen Sie mehr