die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Minden“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Minden, Urteil vom 09.07.2019
- 28 C 309/17 -
Haftung des Waschanlagenbetreibers für Auffahrunfall trotz Fahrfehlers des Waschanlagennutzers
Verkehrssicherungspflichtverletzung des Waschanlagenbetreibers
Ein Waschanlagenbetreiber kann auch dann für einen Auffahrunfall in der Waschstraße haften, wenn der Unfall auf einen Fahrfehler eines der Nutzer beruht und dadurch die Technik der Waschstraße fehlerhaft funktioniert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Minden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2017 kam es am Ende einer Waschstraße zu einem Auffahrunfall. Die Fahrerin eines Opel Zafira hielt nach Verlassen der Schleppkette und der Ausfahrtlichtschranke im Ausfahrtbereich vor einer rot zeigenden Ampel, während ein nachfolgendes Fahrzeug durch die Schleppkette der Waschanlage von hinten aufgeschoben wurde. Die Eigentümerin dieses Fahrzeug klagte gegen die Betreiberin der Waschanlage auf Zahlung von Schadensersatz. Ein Sachverständiger ermittelte als Unfallursache folgenden Sachverhalt. Die Fahrerin des Opel müsse während sie sich noch in der Schleppkette befunden hatte gebremst oder aber... Lesen Sie mehr