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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Mühldorf a. Inn“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Mühldorf a. Inn, Urteil vom 12.10.2004
- 1 C 832/04 -

Schwangerschaft berechtigt zur fristlosen Kündigung eines Fitness­studio­vertrags

Verweis auf Aussetzung des Vertrags unzumutbar

Eine Schwangerschaft berechtigt zur fristlosen Kündigung eines Fitness­studio­vertrags. Auf eine Aussetzung des Vertrags braucht sich das schwangere Mitglied nicht verweisen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mühldorf a. Inn hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kündigte im Juni 2003 eine Frau ihren Fitnessstudiovertrag, weil sie im sechsten Monat schwanger war und sich nicht mehr in der Lage sah das Fitnessstudio zu besuchen. Da der Fitnessstudiobetreiber die Kündigung nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Mühldorf a. Inn entschied zu Gunsten der Frau. Sie habe ihren Fitnessstudiovertrag aus einem wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB fristlos kündigen dürfen. Denn ab einem bestimmten Zeitpunkt der Schwangerschaft mache die subjektiv empfundene körperliche Situation eine Nutzung des Sportstudios nicht mehr oder zumindest nur eingeschränkt möglich.... Lesen Sie mehr