die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Neunkirchen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Neunkirchen, Urteil vom 04.12.2023
- 4 C 307/23 (02) -
Ausschluss der Eigenbedarfskündigung umfasst auch Sonderkündigungsrecht nach § 573 a BGB
Zweck des Kündigungsausschlusses ist umfassender Schutz des Mieters
Vereinbaren die Mietvertragsparteien formularmäßig den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung, so umfasst dies auch das Sonderkündigungsrecht nach § 573 a BGB. Denn Zweck des Kündigungsausschlusses ist der umfassende Schutz des Mieters. Dies hat das Amtsgericht Neunkirchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2021 kam es im Saarland im Rahmen eines Mietverhältnisses über eine Wohnung zu einem formularmäßigen Nachtrag, wodurch der Vermieter auf sein Recht zur Eigenbedarfskündigung verzichtete. Hintergrund dessen war, dass das Haus an neue Eigentümer verkauft wurde. Neben der Wohnung der Mieterin im Erdgeschoss befand sich im Haus noch eine im Obergeschoss liegende Wohnung, in der die neuen Eigentümer wohnten. Im Oktober 2022 sprachen die neuen Eigentümer eine auf § 573 a BGB gestützte Kündigung des Mietvertrags aus. Die Mieterin weigerte sich die Kündigung zu akzeptieren und verwies zur Begründung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neunkirchen, Urteil vom 08.01.1996
- 5 C 1280/95 -
Advent, Advent, der Tisch brennt
Brennende Kerzen dürfen nur kurz unbeaufsichtigt gelassen werden
Wer 15 bis 20 Minuten eine angezündete Kerze unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig. Das geht aus einem Urteil des Amtgerichts Neunkirchen hervor.
Im Fall ließ ein Versicherungsnehmer während einer 15 bis 20-minütigen Abwesenheit eine angezündete Kerze auf einem Deckchen auf einem Tisch unbeaufsichtigt. Die Kerze brannte ab und beschädigte die Verzierung der Tischplatte.Das Gericht entschied, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt habe, indem er die Kerze während einer so langen Abwesenheit unbeaufsichtigt... Lesen Sie mehr