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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Pforzheim“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 05.08.2022
- 4 C 1845/21 -

Rechts­miss­bräuch­licher Auskunftsanspruch nach DSGVO bei Drohungen und Beleidigungen des Gegners und dessen Anwalt

DSGVO dient nicht der Ausübung von Schikane

Die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nach Art. 12 DSGVO ist rechts­miss­bräuchlich, wenn es dem Anspruchsinhaber nur um Drohungen und Beleidigungen des Gegners und dessen Anwalt geht. Die DSGVO dient nicht der Ausübung von Schikane. Dies hat das Amtsgericht Pforzheim entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen einer familienrechtlichen Auseinandersetzung erstellte ein Immobiliensachverständiger im Jahr 2020 im Auftrag der Ehefrau ein Gutachten über den Wert einer Immobilie. Dabei nannte er den Namen des Ehemanns. Dieser sah darin einen Verstoß gegen den Datenschutz und beanspruchte Auskunft. Im Rahmen der darauf folgenden Auseinandersetzung benannte der Ehemann den Gutachter als "Arschitekt". Zudem drohte er damit, dass der Gutachter aus der Architektenkammer und dem Gutachterausschuss ausgeschlossen wird. Darüber hinaus wandelte der Ehemann den Namen des Anwalts des Gutachters ständig ab und sprach... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Pforzheim, Beschluss vom 22.02.2019
- 3 F 160/18 -

Kindesunterhalt: Kosten der Hortbetreuung zwecks Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils stellen kein Unterhalts­mehr­bedarf des Kindes dar

Vorliegen eines Mehrbedarfs bei pädagogisch veranlasster Hortbetreuung

Die Kosten einer Hortbetreuung sind dann nicht vom Kindesunterhalt als Mehrbedarf des Kindes umfasst, wenn die Betreuung allein aufgrund der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils veranlasst ist. Etwas anderes gilt dann, wenn die Hortbetreuung aus pädagogischen Gründen veranlasst wurde. Dies hat das Amtsgericht Pforzheim entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte die Mutter zweier minderjähriger schulpflichtiger Kinder im Jahr 2018 vom Kindesvater die hälftige Beteiligung an den Hortkosten. Die Kinder lebten bei der Mutter und besuchten seit der Einschulung einen Schülerhort, damit die Kindesmutter arbeiten konnte.Das Amtsgericht Pforzheim entschied gegen die Kindesmutter.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 09.03.2000
- 2 C 160/98 -

Gesundheits­gefährdung sowie Geruchs- und Lärmbelästigung durch Tauben rechtfertigen Mietminderung von 30 %

Nistende Tauben begründen erhebliche Minderung der Gebrauchs­tauglichkeit

Gehen von nistenden Tauben eine Gesundheits­gefährdung sowie eine Geruchs- und Lärmbelästigung aus, so rechtfertigen diese eine Mietminderung von 30 %. Dies entschied das Amtsgericht Pforzheim.

Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete. Hintergrund der Mietminderung waren nistende Tauben vor dem Wohn- und Schlafzimmer. Die Vermieterin erkannte das Minderungsrecht nicht an und erhob Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Pforzheim stellte fest, dass der Mieterin ein Recht zur Mietminderung zugestanden... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 26.07.2007
- 8 Cs 84 Js 5040/07 -

Ebay: Schnäppchen-Käufer wegen Hehlerei verurteilt

"Toplegales Gerät" entpuppt sich als gestohlen

Käufer, die bei Ebay auf Schnäppchenjagd gehen, können sich leicht der Hehlerei strafbar machen. Das Amtsgericht Pforzheim hat einen Ebay-Kunden, der zu einem Bruchteil des eigentlichen Preises (hier: ca. 1/3) ein neues Navigationsgerät ersteigerte, zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt.

Zuerst freute sich der Schnäppchen-Käufer noch, hatte er doch ein neues Navigationsgerät, das im Laden für 2.137 Euro gehandelt wurde, für nur 671 Euro ersteigert. Der polnische Verkäufer hatte im Angebot von einem "nagelneuem" und "toplegalem Gerät" geschrieben und war ein Ebay-Powerseller mit vielen positiven Bewertungen. Daher glaubte der Käufer, dass alles in Ordnung sei. Tatsächlich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Pforzheim, Urteil vom 26.07.2004
- 6 C 105/04 -

Übergabeprotokoll: Vermieter muss bei Übergabe genau hinsehen

Übersieht der Vermieter bei der Wohnungsbegehung nach dem Auszug einige Schäden, kann er diese später nicht mehr geltend machen. Es zählt nur, was im Protokoll steht. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Pforzheim hervor.

Der Mieter kann nur für solche Schäden verantwortlich gemacht werden, die im Protokoll vermerkt sind. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter einen Teil der Mietkaution mit der Begründung einbehalten, dass die Schäden für ihn zum Zeitpunkt der Wohnungsabnahme nicht sichtbar gewesen seien. Dieser Auffassung widersprach das Gericht. Zweck des Übergabeprotokolls sei es gerade, den Zustand... Lesen Sie mehr