die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Remscheid“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Remscheid, Urteil vom 19.07.2013
- 7 C 71/13 -
Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt nach drei Jahren
Rückzahlungsanspruch wird fällig nach Mietvertragsende und nach Ablauf einer Prüfungspflicht des Vermieters von 2-6 Monaten
Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung seiner geleisteten Kaution verjährt nach drei Jahren. Fällig wird der Anspruch, wenn das Mietverhältnis endet und die Überlegungs- bzw. Prüfpflicht des Vermieters von 2-6 Monaten abgelaufen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Remscheid hervor.
Im zugrunde liegenden Fall klagten im April 2013 die Mieter einer Wohnung auf Rückzahlung ihrer geleisteten Kaution. Der Vermieter meinte jedoch, ein solcher Anspruch bestehe nicht, da dieser angesichts des Endes des Mietverhältnisses zum 30.04.2009 bereits verjährt sei.Das Amtsgericht Remscheid gab dem Vermieter recht. Den Mietern habe kein Anspruch auf Rückzahlung der bei Mietvertragsbeginn geleisteten Kaution zugestanden. Denn dieser sei bereits verjährt gewesen.Für den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gelte nach Auffassung des Amtsgerichts die regelmäßige Verjährungsfrist von... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Remscheid, Urteil vom 13.03.2009
Amoklauf-Drohung eines Jugendlichen in Remscheid - Justiz greift schnell durch
Rechtskräftiges Urteil schon zwei Tage nach der Tat
Nur zwei Tage nach einer Amoklauf-Drohung ist ein Jugendlicher aus Remscheid zu 10 Tagen Dauerarrest verurteilt worden.
Der Jugendrichter am Amtsgericht Remscheid hat am Freitag, 13. März 2009 aufgrund einer Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal einen 16 Jahre alten Schüler aus Remscheid unter anderen wegen der Androhung eines Amoklaufs zu einem Dauerarrest von zehn Tagen verurteilt. Das Urteil ist sofort rechtskräftig geworden.Am Mittwoch (11. März) hatte der Schüler gegenüber... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Remscheid, Urteil vom 14.12.2006
AG Remscheid verurteilt im Schnellverfahren zwei Jugendliche, die mit einem Amoklauf drohten
Hauptverhandlung erfolgte einen Tag nach Aufdeckung der Tat
Eine Drohung mit einem Amoklauf in der Schule ist in Remscheid mit einer schnellen, spürbaren Bestrafung der beiden jugendlichen Täter geahndet worden. Das Amtsgericht Remscheid verurteilte sie im Rahmen des so genannten vereinfachten Jugendverfahrens nur einen Tag, nachdem die Drohungen der Polizei zur Anzeige gebracht worden waren, wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) rechtskräftig zu je drei Wochen Dauerarrest.
Wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal am Freitag (15. 12.2006) berichtete, hatte am Mittwoch Abend (13.12.) der Vater einer Schülerin die Polizei darüber informiert, dass zwei Schüler der Alexander-von-Humboldt-Realschule in Remscheid für den Freitag (15. 12.2006) im Internet die Tötung von vier namentlich genannten Lehrern der Schule angekündigt hätten. Bei der daraufhin erfolgten Durchsuchung... Lesen Sie mehr