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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Stade“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Stade, Urteil vom 14.04.2010
- 63 C 1200/09 -
Eintragungseintrag für kostenpflichtigen Internet-Branchenbucheintrag darf nicht wie Korrekturabzug aussehen und die Entgeltlichkeit nicht im Fließtext versteckt werden
Antragsformular kaschiert die Kostenpflichtigkeit ihres Angebots durch eine unauffällige optische Aufmachung
Eine überraschende Klausel liegt vor, wenn es sich um eine objektiv ungewöhnliche Klausel handelt und der andere Teil nicht mit einer solchen zu rechnen braucht. Einträge in ein Branchenverzeichnis sind häufig kostenlos, so dass eine Firma nicht mit der Kostenpflichtigkeit eines Branchenbucheintrages zu rechnen braucht. Ein Vertrag, der auf der Grundlage eines Antrages zustande gekommen ist, in dem die Kostenpflichtigkeit nicht besonders deutlich hervorgehoben erscheint, wird damit unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stade hervor.
Im vorliegenden Fall verlangte ein Unternehmen von einer Firma die Bezahlung für die Eintragung in ein Internet-Branchenbuch. Die Klägerin, die TSV-Telekommunikationsservice Verlags- u. Vertriebs GmbH verlangte für einen Eintrag im dem Internet-Branchenbuch unter der Internetadresse www.Branche100.eu einen jährlichen Betrag in Höhe von 910 Euro. Der Klägerin war der Anspruch zuvor abgetreten worden.Ohne vorherigen geschäftlichen Kontakt hatte die Firma, die den Anspruch abgetreten hat, der Beklagten ein mit Brancheneintragungsantrag überschriebenes Formular zugesandt. In dieses Formular seien bereits die für einen Branchenbucheintrag... Lesen Sie mehr
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