die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Tettnang“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Tettnang, Urteil vom 06.06.1986
- 3 C 393/86 -
Kein außerordentliches Kündigungsrecht eines Fitnessstudio-Mitglieds bei Schwangerschaft
Gesundheitliche Gefährdung begründet aber Aussetzung des Vertrags während der Schwangerschaft
Wird ein Fitnessstudio-Mitglied schwanger, besteht kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudiovertrages. Der Vertrag ruht jedoch während der Schwangerschaft angesichts der Gesundheitsgefahren für Schwangere bei Ausübung von Bodybuilding. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tettnang hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein schwangeres Fitnessstudiomitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen der Schwangerschaft zusteht oder nicht.Das Amtsgericht Tettnang verneinte zunächst ein Recht zur fristlosen Kündigung des Fitnessstudiovertrags nach § 626 BGB wegen Schwangerschaft. Ein solches Kündigungsrecht komme bei Verträgen über Dienstleistungen allenfalls dann zur Anwendung, wenn eine Dauererkrankung oder sonstige vergleichbare Fälle vorliegen, in denen die Vornahme der angebotenen Leistungen auf Dauer nicht mehr möglich ist. Dies sei bei einer Schwangerschaft... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Tettnang, Urteil vom 19.03.2010
- 4 C 1304/09 -
Waschmaschine darf in die Wohnung
Zwang zur Gemeinschaftswaschküche unrechtmäßig
Mieter dürfen in der Wohnung eine Waschmaschine aufstellen. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, solange die Ab- und Zuläufe ausreichend gegen Wasserauslaufen gesichert sind, entschied das Amtsgericht Tettnang.
Im zugrunde liegenden Fall stritt sich eine 100 Prozent schwer behinderte Mieterin mit ihrem Vermieter, weil sie in ihrer Wohnung eine Waschmaschine hatte aufstellen lassen. Im Mietvertrag stand, dass für die Waschmaschine Stellplätze in der Gemeinschaftswaschküche im Keller des Wohnhauses vorgesehen seien.Die Mieterin bewohnte eine Dachgeschosswohnung und fühlte... Lesen Sie mehr