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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Traunstein“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Traunstein, Beschluss vom 18.09.2015
- 319 C 1083/15 -

Keine unzulässige Wohn­eigentums­nutzung bei temporärer Unterbringung von 11 Asylbewerbern in 80 qm großer Eigentumswohnung

Übrigen Wohnungseigentümern steht kein Unter­lassungs­anspruch zu

Vermietet ein Wohnungseigentümer seine 80 qm große Wohnung temporär an 11 Asylbewerber, so ist dies angesichts der aktuellen Wohnraumsituation nicht zu beanstanden. Dies gilt jedenfalls solange, wie keine Störungen vorliegen oder zu befürchten sind. Den übrigen Wohnungseigentümern steht in diesem Fall kein Unter­lassungs­anspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Traunstein hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Wohnungseigentümer seine 80 qm große Wohnung an 11 Asylbewerber temporär vermietet. Die Wohnung bestand aus zwei getrennten, 12 bzw. 18 qm großen Schlafzimmern, einem Bad, einem offenen Wohnbereich nebst Küche und einem Gäste-WC. Die übrigen Wohnungseigentümer hielten die Unterbringung der Asylbewerber für unzulässig und wollten daher durch eine einstweilige Verfügung die Vermietung stoppen.Das Amtsgericht Traunstein wies den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück. Den Wohnungseigentümern habe kein Unterlassungsanspruch zugestanden. Eine unzulässige Nutzung der Wohnung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Traunstein, Urteil vom 03.03.1999
- 310 C 2158/98 -

Von Mobilfunkantennen ausgehende elektromagnetische Strahlungen rechtfertigen keine Mietminderung

Gesundheitsgefahr der elektromagnetischen Strahlen wissenschaftlich nicht erwiesen

Die von einer Mobilfunkantenne ausgehenden elektromagnetischen Strahlen, stellen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gesundheitsgefahr dar. Ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Traunstein hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete um 20 %. Zur Begründung trug sie vor, dass die etwa 100 m von ihrer Wohnung aufgestellten zwei Mobilfunkantennen massive Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Herzbeschwerden ausgelöst hätten. Der Vermieter erkannte ein Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr