wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Weißenfels“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Weißenfels, Beschluss vom 03.09.2015
- 10 AR 1/15 -

Betroffener eines Bußgeldbescheids kann von Behörde Herausgabe der Rohmessdaten in unverschlüsselter Form verlangen

Herausgabe zur effektiven Verteidigung gegen vorgeworfener Ge­schwindig­keits­überschreitung erforderlich

Dem Betroffenen eines Bußgeldbescheids wegen einer behaupteten Ge­schwindig­keits­überschreitung steht gegen die Verwaltungsbehörde ein Anspruch auf Herausgabe der Rohmessdaten in unverschlüsselter Form zu. Denn nur so kann er sich gegen den Vorwurf effektiv zur Wehr setzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Weißenfels hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Autofahrer im Januar 2015 durch einen Bußgeldbescheid vorgeworfen, auf einer Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten zu haben. Er sollte daher eine Geldbuße in Höhe von 120 EUR zahlen. Die Geschwindigkeitsmessung wurde durch das Gerät ES 3.0 der Firma ESO GmbH vorgenommen. Um die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen, verlangte der Verteidiger des Betroffenen von der Verwaltungsbehörde die Herausgabe der Rohmessdaten in unverschlüsselter Form. Da sich die Behörde weigerte dem nachzukommen, stellte der Betroffene Antrag auf gerichtliche Entscheidung.... Lesen Sie mehr