die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Zerbst“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Zerbst, Urteil vom 31.03.2003
- 6 C 614/02 -
Urinieren in den Keller rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters
Ermittlung der Verantwortlichkeit durch Videoüberwachung zulässig
Uriniert ein Mieter wiederholt in den Keller, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Kommt seine Verantwortlichkeit durch eine heimliche Videoüberwachung ans Licht, so ist dies zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zerbst hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Mieter eines Wohnhauses massiv bei ihrer Vermieterin über penetranten Uringeruch im Keller. Nachdem diese erfolglos versuchte durch Sanitärfirmen, Schädlingsbekämpfungsunternehmen und der Abwassergesellschaft den Grund des Fäkalgeruchs zu ermitteln, installierte sie im Keller eine Videoüberwachungsanlage. Durch diese konnte einer der Mieter als Verantwortlicher für den Uringeruch identifiziert werden. Es stellte sich nämlich heraus, dass der Mieter über Monate hinweg fortlaufend mehrmals täglich in die Kellerräume urinierte. Er wurde deswegen fristlos gekündigt. Da sich der Mieter jedoch weigerte auszuziehen,... Lesen Sie mehr