die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Amtsgericht Zossen“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Zossen, Urteil vom 11.06.2015
- 4 C 50/15 -
Einbeziehung von Spiegeln, Verglasungen und Beleuchtungskörpern in Kleinreparaturklausel unzulässig
Genannte Gegenstände unterliegen nicht dem häufigen Zugriff des Mieters
Eine Kleinreparaturklausel darf sich nur auf solche Gegenstände beziehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Zu solchen Gegenständen zählen nicht Spiegel, Verglasungen und Beleuchtungskörper. Eine Klausel, die die genannten Gegenstände mit einbezieht, ist insgesamt unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zossen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Vermieter einer Wohnung von ihren Mietern die Kosten für eine Reparatur der Flurbeleuchtung in Höhe von fast 44 Euro ersetzt. Sie verwiesen diesbezüglich auf die Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, wonach kleinere Schäden unter anderem an Spiegeln, Verglasungen und Beleuchtungskörpern bis zu einem Betrag von 100 Euro vom Mieter zu tragen sind. Die Mieter hielten dies für unzulässig und weigerten sich zu zahlen. Daraufhin erhoben die Vermieter Klage.Das Amtsgericht Zossen entschied gegen die Vermieter. Diesen habe kein Anspruch auf Erstattung... Lesen Sie mehr