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Arbeitsgericht Bautzen, Urteil vom 17.03.2021
- 3 Ca 3145/20 -
Corona-Sonderzahlungen an Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz
Kein Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i Abs. 1 ZPO
Die Corona-Sonderzahlungen an einen Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i Abs. 1 ZPO. Dies hat das Arbeitsgericht Bautzen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste das Arbeitsgericht Bautzen Anfang des Jahres 2021 darüber entscheiden, ob die Corona-Sonderzahlung an einen Dachdecker in Höhe von 1.500 EUR pfändbar ist. Die Zahlung wurde von der Arbeitgeberin im Mai 2020 geleistet.Das Arbeitsgericht Bautzen entschied zunächst, dass die Corona-Sonderzahlung nicht nach § 150 a Abs. 8 Satz 4 SGB IX unpfändbar sei. Die Regelung greife nur für Corona-Prämien für Beschäftigte in Pflegeinrichtungen und sei daher weder direkt noch entsprechend auf den vorliegenden Fall anwendbar.Die Corona-Sonderzahlung unterfalle nach Auffassung des... Lesen Sie mehr