die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Marburg“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Marburg, Urteil vom 26.09.2008
- 2 Ca 183/08 -
Höhere Bezahlung älterer Mitarbeiter nicht immer als Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer anzusehen
Größere Erfahrung älterer Mitarbeiter soll honoriert werden
Eine höhere Bezahlung älterer Arbeitnehmer stellt keine Altersdiskriminierung der jüngeren Kollegen dar. Mit dieser Regelung werden die höhere Lebens- und Berufserfahrung der älteren Mitarbeiter und ihre in der Regel größeren familiären Verpflichtungen finanziell abgegolten. Dies hat das Arbeitsgericht Marburg entschieden.
Ein 31-jähriger Mann arbeitete im Rahmen eines Teilzeitvertrags befristet im öffentlichen Dienst. Im August 2007 vereinbarten der Arbeitgeber, das Land, und der Arbeitnehmer einen neuen befristeten Vertrag zu gleichen Konditionen. Durch ein Versehen erhielt der Angestellte nun aber die Bezüge eines 45-jährigen Angestellten, die monatlich rund 170 Euro höher lagen. Als der Fehler entdeckt wurde, forderte das Land die Rückzahlung. Der Angestellte hielt die Rückforderung für nicht gerechtfertigt und klagte unter anderem wegen Altersdiskriminierung.Das Arbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Für die versehentlich gezahlten... Lesen Sie mehr