die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Naumburg“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Naumburg, Urteil vom 06.09.2007
- 1 Ca 956/07 -
Fristlose Kündigung wegen Alkoholabhängigkeit nicht zulässig
Alkoholabhängigkeit ist als Krankheit einzustufen – Kündigung muss entsprechend krankheitsbedingt und nicht verhaltensbedingt erfolgen
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer wegen dessen Alkoholabhängigkeit nicht fristlos kündigen. Es sind hierbei vielmehr alle Regeln zu beachten, die auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten. Dies entschied das Arbeitsgericht Naumburg.
Eine seit zehn Jahren im Pflegedienst auf einer intensivmedizinischen Station tätige Frau war 2003 und 2006 wegen ihrer Alkoholabhängigkeit in stationärer Behandlung. Im März 2007 stellte sich in einem Personalgespräch heraus, dass die Ursache der aktuellen Arbeitsunfähigkeit eine erneute Entgiftungskur war. Der Arbeitgeber sprach daraufhin eine fristlose Kündigung aus, kurz darauf auch eine ordentliche.Die Frau klagte erfolgreich gegen die fristlose Kündigung. Das Gericht wies darauf hin, dass bei einer Alkoholerkrankung eine krankheitsbedingte Kündigung, nicht eine verhaltensbedingte Kündigung zu erfolgen habe. Alkoholabhängigkeit... Lesen Sie mehr