die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Arbeitsgericht Osnabrück“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 08.04.2010
- 4 BV 13/08 -
Weihnachtsfeier: Fristlose Kündigung nach tätlichem Angriff gegen Kollegen auf Betriebsfeier zulässig
Weiterbeschäftigung des Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist für Unternehmen nicht zumutbar
Ein Mitarbeiter, der einen Kollegen auf einer Betriebsveranstaltung tätlich angreift, kann auch dann fristlos gekündigt werden, wenn er Betriebsratsvorsitzender ist und bereits über zwanzig Jahre in dem Unternehmen gearbeitet hat. Dies hat das Arbeitsgericht Osnabrück entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kam es auf der Weihnachtsfeier eines Unternehmens zu einem Handgemenge, bei dem ein Mitarbeiter einen Kollegen schlug. Daraufhin wurde dem Mann, der seit 24 Jahren dort arbeitete und Betriebsratsmitglied war, gekündigt. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung zur Kündigung. Der Arbeitgeber beantragte den Ersatz der Zustimmung des Betriebsrates durch das Arbeitsgericht. Der Betroffene wehrte sich mit den Argumenten, dass er volltrunken gewesen sei und sich die Tätlichkeit außerhalb der Arbeitszeit und nicht im Betrieb ereignet habe.Die Richter des Arbeitsgerichts Osnabrück entschieden, dass eine außerordentliche... Lesen Sie mehr