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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ArbZG“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 02.05.2023
- 3 A 146/22 -

Bahnfahren ist Arbeitszeit

Bahnfahrten eines Speditions­mitarbeiters zu Abholorten der Fahrzeuge sind Arbeitszeit

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden, dass Reisezeiten mit der Bahn, die im Zusammenhang mit der Überführung von neuen Nutzfahrzeugen anfallen, Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind.

Die Klägerin in den beiden Verfahren ist ein Speditionsunternehmen, das auf die Überführung von neuen und gebrauchten Nutzfahrzeugen, unter anderem Sattelzugmaschinen, spezialisiert ist. Die für die Überführung eingesetzten Arbeitnehmer fahren mit Taxi und Bahn zum jeweiligen Abholort des Fahrzeugs, übernehmen es dort und fahren das Fahrzeug anschließend auf der eigenen Achse zum Zielort. Von dort reisen sie wiederum mit der Bahn zurück zu ihrem Wohnort. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt hatte der Klägerin aufgegeben, die zulässigen Höchstarbeitszeiten einzuhalten und dabei festgestellt, dass Bahnreisezeiten, die im Zusammenhang mit der Überführung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.04.2023
- 4 K 311/22 -

Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

Ausnutzung der zulässigen Betriebszeit an den anderen Tagen laut Arbeitszeitgesetz für Ausnahmegenehmigung erforderlich

Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf Arbeitnehmer im Kundenservice in Deutschland an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin vertreibt Möbel und Einrichtungsgegenstände im Internet. In Deutschland beschäftigt sie 1.635 Arbeitnehmer, wovon 215 im Kundenservice tätig sind, davon wiederum sieben im Bundesland Sachsen. Der Kundenservice wird gegenwärtig an Sonn- und Feiertagen vor allem durch deutschsprachige Beschäftigte in Callcentern in Polen und in Irland erbracht. Der Antrag der Klägerin, ihr... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.10.2019
- 4 A 1334/17 -

Einhaltung der Höchstarbeitszeit: Zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte eingestellte Kraftfahrer sind durch Arbeitszeitgesetz geschützt

Höchstarbeitszeit liegt nach deutschem Arbeitszeitgesetz bei grundsätzlich acht Stunden täglich

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass auch Kraftfahrer, die als Angestellte einer Fleischmehlfabrik Tierkadaver transportieren, dem Arbeitszeitgesetz unterfallen und grundsätzlich täglich nur acht Stunden arbeiten dürfen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Betreiberin einer Fleischmehlfabrik. Bei ihr beschäftigte Arbeitnehmer bringen nicht zum Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte von den Anfallstellen, wie etwa Schlachthöfen, zur Fabrik der Klägerin. Nach zahlreichen Überschreitungen der maximal zulässigen Arbeitszeiten ihrer Kraftfahrer wurde gegen die Klägerin ein Bußgeldverfahren geführt,... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2018
- 29 K 8347/15 -

Sonntagsarbeit bei Amazon rechtswidrig

Amazon hätte durch Ausgestaltung des Geschäftsmodells Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe in der Vorweihnachtszeit hinreichend Rechnung tragen können

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die der Amazon Fulfillment Germany GmbH in Rheinberg erteilte Bewilligung, Arbeitnehmer an den Adventssonntagen des 13. und 20. Dezember 2015 ausnahmsweise zu beschäftigen, rechtswidrig war und die Vereinte Dienst­leistungs­gewerkschaft ver.di in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit verletzte.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Amazon war durch die Bezirksregierung Düsseldorf der Einsatz der Arbeitskräfte an zwei Adventsonntagen nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt worden. Hiergegen hatte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Klage erhoben.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Für das Gericht sei nicht erkennbar, dass... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 10.03.2017
- VG 14 K 13.15 -

Pressespiegel dürfen auch an Sonn- und Feiertagen erstellt werden

Herstellung und Verteilung elektronischer Pressespiegel an Sonn- und Feiertagen ist Tätigkeit der Tagespresse zuzuordnen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass elektronische Pressespiegel auch an Sonn- und Feiertagen erstellt und verteilt werden dürfen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens stellt nach Kundenwunsch Pressespiegel her, die bisher werktäglich versandt werden. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Hiervon lässt das Gesetz verschiedene Ausnahmen zu, so u.a. beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 24.03.2015
- VG 14 K 184.14 -

Arbeitszeitgesetz gilt auch für Beschäftigte in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung

Wohngruppe stellt keinen Schwerpunkt der privaten Lebensverhältnisse dar

Das Arbeitszeitgesetz ist auch auf Erzieher und Erzieherinnen (Beschäftigte) in Wohngruppen mit alternierender Rund-um-die-Uhr-Betreuung anwendbar. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin betreibt als anerkannte freie Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe Wohngruppen mit alternierender Betreuung. Für jede Gruppe sind drei Beschäftigte zuständig, die alternierend etwa sechs Kinder und Jugendliche durchgehend in der Wohngruppe betreuen. Während ein Beschäftigter in der Regel drei bis fünf Tage in Folge in der Wohngruppe wohnt, ist der zweite im Tagesdienst... Lesen Sie mehr