die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bahnbeförderungsvertrag“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.04.1986
- 22 b C 708/85 -
Schwarzfahrt eines Minderjährigen führt nicht zwangsläufig zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts
Fehlende Zustimmung der Eltern zur Fahrt ohne Fahrschein schließt Anspruch auf erhöhtes Beförderungsentgelt aus
Stimmen die Eltern einer Fahrt ihres minderjährigen Kindes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur unter der Bedingung zu, dass eine Fahrkarte erworben wird, so begründet eine Schwarzfahrt des Kindes kein Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall vergaß ein minderjähriges Kind sich einen Fahrschein für die Fahrt von der Schule nach Hause mit der Hamburger Hochbahn zu lösen. Es wurde bei der Schwarzfahrt von einem Fahrkartenkontrolleuer erwischt und sollte nunmehr ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. Da sich die Eltern des Kindes weigerten dem nachzukommen, erhob die Hamburger Hochbahn Klage.Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen die Hamburger Hochbahn. Dieser habe kein Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt zugestanden. Denn zwischen der Hochbahn und dem Kind sei kein Beförderungsvertrag zustande gekommen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.09.2006
- I-19 U 10/06 -
Unfall an automatischer Zugtür: Bahn haftet nur bei Fehlfunktion
OLG zum Unfang der Verkehrssicherung der Bahn für automatische Zugtüren
Die Bahn ist nicht dazu verpflichtet, Automatiktüren von Zügen mit einem akustischen oder optischen Warnsystem auszustatten, um eine Gefährdung Reisender auszuschließen. Es reicht vielmehr aus, dass sich die Türen automatisch öffnen, sobald sich eine Person oder ein Gegenstand im Bereich der Lichtschranke befindet. Verletzt sich ein Fahrgast beim Einsteigen in einen Zug, ohne dass eine Fehlfunktion der Automatiktür festgestellt werden kann, so muss der Bahnbetreiber nicht haften. Das geht aus einem Urteil des OLG Düsseldorf hervor.
Im Fall wollte eine ältere Frau in einen abfahrbereiten Zug einsteigen, dessen Türen sich bereits schlossen. Während sie in der rechten Hand ihr Bordcase trug, hielt sie sich mit der linken fest und bestieg die beiden unteren Stufen der Zugtür. Als vor ihr die Automatiktüren vollständig zuschwangen, kam die Frau zu Fall und wurde verletzt.Später verklagte sie den Bahnbetreiber... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.10.2003
- 2-1 S 131/03 -
Bahn muss bei Verspätung Kosten für verpassten Flug nicht übernehmen
Haftungsausschluss der Bahn aufgrund § 17 Eisenbahn-Verkehrsordnung aus dem Jahr 1938
Die Deutsche Bahn AG muss bei einer Zugverspätung nicht die Kosten für einen verpassten Flug übernehmen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Im Fall wollte ein Reisender aus Bonn mit einem Flug um 10.11 Uhr ab Frankfurt nach Mexiko fliegen. Er suchte sich eine Zugverbindung heraus, mit der er planmäßig um 8.55 Uhr am Flughafen hätte ankommen sollen. Infolge einer Zugumleitung trat eine Verspätung von über zwei Stunden auf. So konnte er erst am nächsten Tag einen Ersatzflug von München nach Mexiko nehmen. Der Reisende machte... Lesen Sie mehr