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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Baumaterialien“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 08.01.2021
- 21 U 1064/20 -
Bei Beschädigung von Baumaterial eines Bauunternehmers auf einer Baustelle durch Mitarbeiter eines anderen Bauunternehmers besteht kein vertraglicher Schadensersatzanspruch
Zwischen den Bauunternehmen besteht keine Vertragsbeziehung
Wird auf einer Baustelle Baumaterialen eines Bauunternehmens durch Mitarbeiter eines anderen Bauunternehmens beschädigt, so greift nicht der vertragliche Schadenersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB. Denn zwischen den Bauunternehmen besteht keine Vertragsbeziehung. Das geschädigte Bauunternehmen ist auch nicht in den Schutzbereich des Vertrags zwischen dem anderen Bauunternehmen und dem Auftraggeber einbezogen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Baustelle in Potsdam war ein Bauunternehmen mit dem Einbau von Fenstern und Türen beauftragt worden. Mit der Behauptung, dass Mitarbeiter einer ebenfalls auf der Baustelle tätigen Baufirma angelieferte Fensterbänke beschädigt haben, klagte das Bauunternehmen gegen die andere Baufirma auf Zahlung von Schadensersatz. Nachdem das Landgericht Berlin die Klage abgewiesen hatte, ging es im Berufungsverfahren beim Kammergericht Berlin unter anderem um die Frage, ob ein vertraglicher Schadensersatzanspruch bestehe.Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 03.12.2014
- 1 U 49/14 -
Auftraggeber hat gegenüber Baufirma Anspruch auf Erstattung der Beschaffungskosten für gestohlenes Baumaterial
Auftraggeber führt mit Nachbestellung des gestohlenen Materials Geschäft der Baufirma aus
Wird von einer Baustelle Baumaterial gestohlen und beschafft der Auftraggeber Ersatz, so kann er die dadurch entstandenen Kosten von der Baufirma ersetzt verlangen, solange eine Abnahme nicht erfolgte. In diesem Fall führt der Auftraggeber mit der Neubestellung und Bezahlung des gestohlenen Materials ein Geschäft der Baufirma aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Baufirma klagte gegen ihre Auftraggeberin auf Zahlung der restlichen Vergütung in Höhe von ca. 18.300 EUR für die Errichtung eines Ausbauhauses. Die Auftraggeberin erklärte gegenüber dieser Forderung aber die Aufrechnung mit einer Gegenforderung. Diese ergab sich aus Sicht der Auftraggeberin daraus, dass sie Baumaterial nachbestellt... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 15.01.2014
- 2 C 207/13 -
Recht zur Mietminderung in Höhe von jeweils 3 % bei Unbenutzbarkeit des Balkons im Winter und bei defektem Fahrstuhl
Zum Mietvertragsbeginn erkennbare Bauarbeiten schließt Minderungsrecht wegen damit einhergehenden Beeinträchtigungen aus
Ist in den Wintermonaten der Balkon nicht nutzbar und ist der Fahrstuhl defekt, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von jeweils 3 %. Die mit Bauarbeiten einhergehenden Beeinträchtigungen schließen dagegen ein Minderungsrecht aus, wenn zum Mietvertragsbeginn die Baumaßnahmen erkennbar waren. Dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall zogen die Mieter einer Wohnung in ein noch nicht vollständig fertiggestelltes Wohnhaus ein. Wegen einiger Mängel minderten die Mieter nachfolgend ihre Miete. So wurde entgegen der mietvertraglichen Zusicherung der Balkon der Wohnung nicht rechtzeitig fertig errichtet, so dass der Balkon in den Wintermonaten nicht genutzt werden konnte. Zudem war der Fahrstuhl... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 21.11.1991
- 17 C 122/91 -
Lagerung von Baumaterial auf dem Wohngrundstück rechtfertigt Mietminderung von 10 %
Minderung des Gebrauchswerts liegt vor
Wird auf dem Wohngrundstück Baumaterial gelagert, so liegt darin eine Minderung des Gebrauchswerts. Diese rechtfertigt eine Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Wohnung seine Miete, weil auf dem Wohngrundstück Baumaterial gelagert wurde. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht. Seiner Meinung nach habe dem Mieter kein Recht zur Mietminderung zugestanden, da bereits bei Beginn des Mietverhältnisses auf dem Grundstück Baumaterial gelegen habe und der Mieter somit Kenntnis vom Mangel... Lesen Sie mehr
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