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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bedarfsplanungen“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 17.11.2020
- 2 K 5676/17 -

Verbindliche kommunale Bedarfsplanung im Bereich stationärer oder teilstationärer Pflegeeinrichtungen ist verfassungsgemäß

VG Aachen zur Bedarfsplanung und Pflegewohngeld

Das VG Aachen hat auf die Klage einer Betreiber­gesellschaft von Pflegeeinrichtungen gegen die sogenannte "verbindliche kommunale Bedarfsplanung" der Städteregion Aachen entschieden, dass die verbindliche kommunale Bedarfsplanung im Bereich stationärer oder teilstationärer Pflegeeinrichtungen verfassungsgemäß ist.

Das Alten- und Pflegegesetz NRW gibt den Kreisen und kreisfreien Städte auf, alle zwei Jahre auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen festzustellen, ob dieses Angebot qualitativ und quantitativ ausreichend ist bzw. welche Maßnahmen zur Erweiterung, Verbesserung oder Weiterentwicklung erforderlich sind. Weitergehend eröffnet das Alten- und Pflegegesetz die Möglichkeit, bei festgestelltem Bedarf an stationären oder teilstationären Pflegeplätzen ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dessen können potentielle Träger von Pflegeeinrichtungen ein konkretes Angebot zur Eröffnung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 08.10.2013
- 8 K 590/09 -

Frage der Verfassungs­widrigkeit des Kinderbildungs­gesetzes NRW (KiBiz) bleibt offen

Stadt Aachen lehnt Förderungsantrag u.a. unter Hinweis auf den Abschluss der Bedarfsplanung ab

Eine privatgewerblich betriebene Kindertagesstätte kann für das Kindergartenjahr 2008/2009 keinen Betriebskosten­zuschuss von der Stadt Aachen verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen hervor.

Nach § 18 Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung einer Kindertageseinrichtung voraus, dass neben einer Betriebserlaubnis eine sog. Bedarfsfeststellung vorliegt. Die bis zum 15. März eines Jahres abzuschließende Feststellung obliegt der jeweiligen Kommune. Sie ist Grundlage für die vom Land für das folgende Kindergartenjahr (ab dem 1. August eines Jahres) zu zahlenden Kind-Pauschalen. ... Lesen Sie mehr