die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „begleitender Umgang“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.06.2020
- 5 WF 107/20 -
Kein Ordnungsgeld gegen Jugendamt wegen Aussetzung des gerichtlich geregelten begleitenden Umgangs
Jugendamt kann Mitwirkungsbereitschaft jederzeit widerrufen
Hat sich das Jugendamt im Rahmen einer gerichtlichen Umgangsregelung zu einem begleitenden Umgang bereit erklärt, so kann gegen ihn wegen der Aussetzung des Umgangs kein Ordnungsgeld verhängt werden. Das Jugendamt kann jederzeit seine Mitwirkungsbereitschaft widerrufen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde vor dem Amtsgericht Gießen im November 2019 eine Umgangsregelung getroffen. Danach hat sich das Jugendamt bereit erklärt, der Kindesmutter einen von einem Mitarbeiter des Jugendamts begleiteten Umgang mit dem Kind zu ermöglichen. Aufgrund der Corona-Pandemie setzt das Jugendamt jedoch ab März 2020 den begleitenden Umgang aus. Damit war die Kindesmutter nicht einverstanden und beantragte wegen Verstoßes gegen die gerichtliche Umgangsregelung die Festsetzung von Ordnungsgeld gegen das Jugendamt. Das Amtsgericht Gießen kam dem nach. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Jugendamts.... Lesen Sie mehr