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Landgericht München I, Urteil vom 14.11.2018
- 2 O 11810/16 -
Unzulässigkeit der fiktiven Schadensberechnung im Werkvertragsrecht gilt bei Begleitschäden nicht
Verursachung von Kratzern auf Glasflächen bei Reinigungsarbeiten stellt Begleitschaden dar
Die Unzulässigkeit der fiktiven Schadensberechnung im Werkvertragsrecht gilt bei Begleitschäden nicht. Ein Begleitschaden liegt etwa vor, wenn durch Reinigungsarbeiten Kratzer an Glasflächen entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin eines neu errichteten Hauses hatte im Juni 2015 eine Reinigungsfirma mit der Vornahme der Hausreinigung beauftragt. Bei den Putzarbeiten entstanden an den Glasfassadenflächen großflächig Kratzer, was den Austausch der betroffenen Teile erforderlich machte. Die zu erwartenden Kosten für den Austausch in Höhe von voraussichtlich fast 30.000 EUR verlangte die Eigentümerin von der Reinigungsfirma ersetzt. Da sich diese weigerte dem nachzukommen, erhob die Hauseigentümerin Klage auf Schadensersatz auf Basis einer fiktiven Schadensberechnung.Das Landgericht München I... Lesen Sie mehr
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