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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Beigeordnete“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.05.2021
- 15 A 1735/20 -
Bewerber um Beigeordnetenamt muss öffentliche Namensnennung im Vorfeld der Wahl hinnehmen
Keine Geheimhaltungpflicht nach den Regelungen der Gemeindeordnung
Der Rat der Stadt Dortmund war nicht berechtigt, ein Ordnungsgeld gegen zwei Ratsherren zu verhängen, die den Namen eines Bewerbers um ein Beigeordnetenamt vor der Wahl durch den Stadtrat publik gemacht hatten. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden und damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt, das die Ordnungsgeldbescheide aufgehoben hatte.
Die Kläger gehörten in der vergangenen Wahlperiode dem Rat der Stadt Dortmund an. Zur Vorbereitung der Wahl, für die eine öffentliche Ratssitzung bereits anberaumt war, hatten sie einen Bewerberspiegel von der Verwaltung erhalten. Die darin aufgeführten Bewerber konnten von einzelnen Ratsmitgliedern, Gruppen und Fraktionen für das Beigeordnetenamt vorgeschlagen werden. Bei einem der Bewerber handelte es sich um den Bürgermeister einer kleineren Stadt. Dessen Bewerbung machten die Kläger im Vorfeld der Wahl mit kritischen Anmerkungen publik. Daraufhin verhängte der Rat der beklagten Stadt Dortmund gegen sie ein Ordnungsgeld, weil die Kläger gegen... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.03.2007
- L 1 KR 86/06 -
Beigeordnete und Ortsvorsteher mit Verwaltungsaufgaben sind in Hessen sozialversicherungspflichtig
Musterverfahren zur Sozialversicherungspflicht in hessischen Kommunen
Ehrenamtliche Funktionsträger in hessischen Kommunen haben immer dann als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu gelten, wenn sie nicht nur Repräsentationsaufgaben wahrnehmen. Üben sie Verwaltungstätigkeiten aus, die auch von hauptamtlichen Angestellten oder Beamten ausgeübt werden können, gelten ehrenamtliche kommunale Funktionsträger als abhängig Beschäftigte. Für sie müssen Beiträge in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Das entschied in einem Musterverfahren das Hessische Landessozialgericht.
Im vorliegenden Fall hatte die Gemeinde Niedernhausen bei Wiesbaden dagegen geklagt, für ihre Erste Beigeordnete und stellvertretende Bürgermeisterin Sozialabgaben zahlen zu müssen. Die Vertreter der Kommune argumentierten, die Beigeordnete nehme zwar Verwaltungsaufgaben wahr, sei aber gewähltes Mitglied des Gemeindevorstands, daher sei ihre Tätigkeit dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht... Lesen Sie mehr
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