die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bestandsentwicklung“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 17.10.2012
- 5 K 1409/10 und 5 K 2242/11 -
Spielgerätebetreiber muss Nachweis für Vorliegen einer erdrosselnden Wirkung durch hohe Vergnügungssteuer erbringen können
VG Sigmaringen weist Anfechtungsklagen eines Spielgeräteaufstellers gegen Vergnügungssteuerbescheide ab
Eine erdrosselnde Wirkung des hohen Vergnügungssteuersatzes für Geldspielgeräte muss anhand der Bestandsentwicklung sowie eines schlüssigen Zahlenmaterials nachgewiesen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen.
In den zugrunde liegenden Fällen ging es zum einen um die Vergnügungssteuer für das 4. Quartal 2009 in Höhe von 20 %, zum anderen um die Vergnügungssteuer für die Zeit von Januar bis Mai 2010 nach einer Erhöhung auf 25 %. Bemessungsgrundlage für die Steuer ist nach der Satzung der Stadt bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse. Die klagende Firma hatte gegen den jeweiligen Vergnügungssteuersatz eingewandt, er habe eine die Grundlage ihrer Geschäftstätigkeit erdrosselnde Wirkung. Sie betrieb in Mengen im fraglichen Zeitraum 2 Spielhallen.Der Einwand überzeugte das Verwaltungsgericht Sigmaringen... Lesen Sie mehr