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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bezugnahmeklausel“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.08.2017
- 4 AZR 95/14 -
Dynamik einer Verweisungsklausel geht aufgrund eines Betriebsübergangs nicht verloren
BAG zur Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine zwischen dem Betriebsveräußerer und dem Arbeitnehmer einzelvertraglich vereinbarte Klausel, die dynamisch auf einen Tarifvertrag verweist, ihre Dynamik im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber nicht allein aufgrund des Betriebsübergangs verliert.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist seit 1986 als Stationshilfe in einem Krankenhaus beschäftigt. Im Arbeitsvertrag ist eine Verweisung auf den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter/ Arbeiterinnen gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe vom 31. Januar 1962 (BMT-G II) und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge vereinbart. Träger des Krankenhauses war ursprünglich ein Landkreis, der Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) war. Im Jahr 1995 wurde das Krankenhaus privatisiert und nunmehr von einer GmbH betrieben, die ebenfalls tarifgebunden war. Ende 1997 ging der Betriebsteil, in dem die Klägerin beschäftigt... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.07.2011
- 4 AZR 706/09 -
BAG zur sachlichen Reichweite einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Frühere Mitarbeiter der Deutschen Bundespost haben Anspruch auf Arbeitsbedingungen und Vergütung nach Tarifverträgen der Deutschen Telekom
Eine Bezugnahmeklausel, die auf die "Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundespost" und die sonstigen für sie geltenden Tarifverträge in der jeweiligen Fassungen verweist, kann nach ihrem Inhalt nicht dahingehend - erweiternd - ausgelegt werden, dass auch die Haustarifverträge von Tochterunternehmen erfasst werden, die die Deutsche Telekom AG lange Zeit nach Arbeitsvertragsschluss gegründet hat. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im hiesigen Rechtsstreit war der nicht tarifgebundene Kläger seit dem Jahre 1980 bei der Deutschen Bundespost und seit der Umwandlung der Deutschen Bundespost in Aktiengesellschaften zum 01.01.1995 bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt.Auf sein Arbeitsverhältnis fanden kraft arbeitsvertraglicher Verweisung die Tarifverträge für die Arbeiter der Deutschen Bundespost... Lesen Sie mehr
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