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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bierbank“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2017
- 13 U 165/16 -
Tanzen auf Bierbank im Festzelt: Von Bierbank fallender Gast, der einen anderen Gast verletzt, muss keinen Schadenersatz leisten
Keine Pflichtwidrigkeit aufgrund Besteigens einer Bierbank zum Tanzen - Verhalten ist trotz Gefahr des Sturzes als üblich und somit zulässig anzusehen
Es kann nicht als pflichtwidrig angesehen werden, auf eine Bierbank zu steigen, um zu tanzen. Ein solches Verhalten birgt zwar die Gefahr zu stürzen und dadurch andere Personen zu verletzen. Dennoch ist das Besteigen einer Bierbank zum Tanzen im Festzelt üblich und somit zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stürzte die Besucherin eines Festzeltes auf dem Cannstatter Wasen im Oktober 2014 von einer Bierbank und verletzte sich dabei. Für den Sturz machte sie einen weiteren Festzeltbesucher verantwortlich. Dieser stand neben ihr auf der Bierbank und habe sie gestoßen als er einen Schritt nach hinten gemacht und dabei sein Gleichgewicht verloren habe. Dies stritt der Mann jedoch ab. Er behauptete von der Bank heruntergezogen worden zu sein. Die verletzte Frau hielt dies für eine Lüge und erhob Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt ca. 7.633 Euro.Das Landgericht... Lesen Sie mehr
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