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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.02.2010
- 10 CS 10.412 -
Versammlung in Augsburg unter dem Motto "Gedenken an den alliierten Bombenholocaust vom Februar 1944" darf stattfinden
Keine Grundlage für Verbot der Versammlung
Die in Augsburg für den 27. Februar 2010 unter dem Motto " Gedenken an den alliierten Bombenholocaust vom Februar 1944" angemeldete Versammlung darf stattfinden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt.
Die von einem rechtsgerichteten Verein angemeldete Versammlung, die Umzüge und Kundgebungen in der Innenstadt von Augsburg vorsieht, war von der Stadt Augsburg verboten worden. Gleichzeitig hatte die Stadt für den Fall, dass ein Rechtsmittel gegen das Versammlungsverbot erfolgreich sein sollte, Beschränkungen angeordnet.Das Verwaltungsgericht Augsburg gab dem gegen das Versammlungsverbot gerichteten Eilantrag mit Beschluss vom 24. Februar 2010 statt. Die Beschwerde der Stadt Augsburg gegen diese Entscheidung hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des BayVGH liegen die Voraussetzungen für ein auf das Bayerische Versammlungsgesetz... Lesen Sie mehr
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