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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Briefwahl“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23.10.2024
- 7 ABR 34/23 -
Briefwahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit möglich
BAG sieht noch Klärungsbedarf bei einem Aspekt der Wahl
Für die Wahl des Betriebsrats kann der Wahlvorstand denjenigen Arbeitnehmern, von denen ihm bekannt ist, dass sie im Zeitpunkt der Wahl wegen vorübergehender mobiler Arbeit oder wegen Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, die Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe ohne einen entsprechenden Antrag übersenden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Arbeitgeberin produziert an mehreren Standorten Kraftfahrzeuge. Im Frühjahr 2022 fand in ihrem Werk in Wolfsburg turnusgemäß die Betriebsratswahl statt. Bei Bekanntmachung des Wahlausschreibens im November 2021 galt für den Verwaltungsbereich infolge der Covid-19-Pandemie eine „bis auf Weiteres“ befristete betriebliche Anordnung, so weit wie möglich mobile Arbeit (Homeoffice) zu nutzen. Ausgenommen waren Beschäftigte, deren Tätigkeit eine Anwesenheit im Betrieb erforderte. Im Januar 2022 verlängerte die Arbeitgeberin ihre Anweisung; betroffen war auch der für die Wahl festgelegte Zeitraum vom 14. bis 18. März 2022. Daraufhin übersandte der Wahlvorstand... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.03.2022
- 7 ABR 29/20 -
Betriebsratswahl 2018 bei Volkswagen Nutzfahrzeuge unwirksam
Voraussetzung für schriftliche Stimmabgabe per Briefwahl für drei unmittelbar an das umzäunte Werksgelände angrenzenden Betriebsstätten nicht erfüllt
Die im Frühjahr 2018 bei der Volkswagen AG am Standort Hannover-Stöcken durchgeführte Betriebsratswahl war unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Volkswagen AG betreibt am Standort Hannover-Stöcken ein Werk zur Herstellung von Nutzfahrzeugen. Das mehrere Hektare große Werksgelände ist von einem geschlossenen Werkszaun umgeben; der Zugang erfolgt durch vom Werkschutz kontrollierte Tore. Außerhalb des umzäunten Geländes befinden sich weitere Betriebsstätten, die dem Werk Hannover-Stöcken organisatorisch zugeordnet sind und... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 16.09.2021
- 6 L 1174/21.WI -
Ergebnisse der „Sonntagsfrage“ unter Einbeziehung der Briefwähler dürfen auch vor der Bundestagswahl veröffentlicht werden
Veröffentlichung der Ergebnisse der Befragung stellt kein Verstoß gegen das Bundeswahlgesetz dar
Mit Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden auf Antrag des Meinungsforschungsinstituts forsa festgestellt, dass es nicht gegen § 32 Abs. 2 BWahlG verstößt, wenn forsa vor dem Wahltag der Bundestagswahl Ergebnisse von Befragungen veröffentlicht, denen auch die Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffenen Wahlentscheidungen zugrunde liegen.
Die Antragstellerin forsa ist ein Unternehmen der Meinungsforschung und veröffentlicht unter anderem auf Grundlage telefonischer Wählerbefragungen Stimmungsbilder („Prognosen“) zum Wählerverhalten bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 („Sonntagsfrage“). Die Antragstellerin liefert ihre Umfrageergebnisse an ihren Auftraggeber, das Medienunternehmen RTL/n-tv, und über einen Verteiler... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 24.06.2021
- 1 A 5987/20 -
Wahlprüfungsklage gegen die Direktwahl des Landrats des Landkreises Hameln-Pyrmont erfolglos
Wahl trotz coronabedingter reiner Briefwahl gütig
Das Verwaltungsgericht Hannover hat die gegen die Direktwahl des Landrats des Landkreises Hameln-Pyrmont gerichtete Wahlprüfungsklage eines wahlberechtigten Bürgers abgewiesen.
Im hier vorliegenden Fall erzielte bei dem ersten Wahlgang zur Wahl des Landrats am 08.03.2020 keiner der vier angetretenen Kandidaten die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so dass eine Stichwahl zwischen Dirk Adomat (SPD) und Torsten Schulte (Grüne) erforderlich wurde. Die Stichwahl war ursprünglich für den 22.03.2020 angesetzt. Am 16.03.2020... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.07.2013
- 2 BvC 7/10 -
Freigabe der Briefwahl ist verfassungsgemäß
Angabe und Glaubhaftmachung von Gründen für Briefwahl nicht mehr erforderlich
Die Ermöglichung der Briefwahl ohne Angabe von Gründen bei der Europawahl ist verfassungsgemäß. Die Grundsätze der freien und geheimen Wahl sowie der Öffentlichkeit der Wahl werden hierdurch nicht verletzt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Europawahl 2009 zurück.
Einen Wahlschein, der für die Briefwahl erforderlich ist, erhielt nach früherer Rechtslage, wer sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhielt, seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt hatte und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen worden war oder aus beruflichen Gründen oder wegen Krankheit, hohen... Lesen Sie mehr
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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.09.2006
- VGH W 13/06, VGH W 19/06, VGH W 23/06 -
Eine bestimmte Falzung der Stimmzettel stellt keine Wahlbeeinflussung dar
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bestätigt Landtagswahl vom 26.03.2006
Die Falzung der Stimmzettel bei der rheinland-pfälzischen Landtagswahl am 26. März 2006 stellt keine unzulässige Wahlbeeinflussung dar. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die anlässlich der Landtagswahl an die Wählerinnen und Wähler im Rahmen der Briefwahl übersandten und in den Wahllokalen ausgeteilten Stimmzettel waren von unten nach oben in so genannter Wickelfalzung zusammengelegt. Durch das teilweise Umklappen des unteren Teils nach vorne waren die auf dem unteren Teil der Stimmzettel abgedruckten Parteien ab Listenplatz 10 sowie die für diese Parteien... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 13.09.2005
- 7 L 1580/05.NW -
Deutscher in Australien darf sich bei Briefwahl nicht durch seinen Vater vertreten lassen
Ein Wähler, der sich im Ausland aufhält und deshalb zur Briefwahl berechtigt ist, muss seinen Stimmzettel selbst ausfüllen und den Wahlschein unterschreiben. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.
Der Antragsteller befindet sich seit März 2005 in Australien. Am 30. August 2005 hatte er beantragt, im Wege der Briefwahl wählen zu dürfen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen wurden noch am selben Tag antragsgemäß seinem in Deutschland lebenden Vater ausgehändigt. Dieser stellte am 1. September 2005 den Antrag, für seinen Sohn den Stimmzettel und den Wahlschein ausfüllen zu dürfen,... Lesen Sie mehr
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