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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Buchpreisbindung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.07.2015
- I ZR 83/14 -
BGH: Amazon verstieß mit einer Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung
Anrechnung von Gutscheinen auf den Kauf preisgebundener Bücher ist ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung
Beim Erwerb preisgebundener Bücher dürfen Gutscheine nur verrechnet werden, wenn dem Buchhändler schon bei Abgabe der Gutscheine eine entsprechende Gegenleistung zugeflossen ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Kläger ist der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Die Beklagte verkauft über ihre Website www.amazon.de in Deutschland preisgebundene Bücher. Über das "Trade-in-Programm" der Beklagten können Kunden ihre gebrauchten Bücher verkaufen. Bei einer um die Jahreswende 2011/2012 durchgeführten Werbeaktion erhielten Kunden, die mindestens zwei Bücher gleichzeitig zum Ankauf eingereicht hatten, zusätzlich zum Ankaufspreis einen Gutschein über 5 € auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Dieser Gutschein konnte zum Erwerb beliebiger Produkte bei der Beklagten eingesetzt werden. Dazu zählte auch der Kauf neuer Bücher.Der Kläger... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 08.06.2011
- 315 O 182/11 -
Buchpreisbindung – „Fördermodell“ einer Online-Versandbuchhandlung untersagt
Von Verlagen festgesetzte Buchpreise durch Fördermodell unterschritten
Das Landgericht Hamburg hat einer Online-Versandbuchhandlung verboten, auf dem Wege eines so genannten „Fördermodells“ Bücher unterhalb des durch die Buchpreisbindung vorgegebenen Preises an ihre Kunden zu verkaufen.
Die Antragsgegnerin des zugrunde liegenden Falls betreibt im Internet eine Versandbuchhandlung, in der sie u.a. Bücher aus allen Bereichen der Wissenschaften anbietet. Für den Verkauf von Fachbüchern entwickelte die Antragsgegnerin ein „Fördermodell“: Sie wandte sich an diverse Wirtschaftsunternehmen und warb Beiträge für einen so genannten „Fördertopf“ ein. Unternehmen, die Beiträge... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.12.2009
- 11 U 72/07 -
OLG Frankfurt zur Höhe des Aufwendungsersatzes bei Abmahnungen wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz
Berechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und nicht auf Grundlage des RVG
Ein Rechtsanwalt, der als Preisbindungstreuhänder für Abmahnungen im Bereich der Buchpreisbindung tätig ist, kann keinen Aufwendungssatz in Höhe der Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangen, sondern erhält eine nach dem tatsächlichen Aufwand bemessene Aufwandspauschale. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der von Buchverlagen mit der Betreuung ihrer Preisbindung beauftragt worden war. Mit der Klage verlangte er von dem Beklagten die Erstattung der Kosten einer Abmahnung, die dadurch veranlasst wurde, dass der Beklagte auf der Internetplattform Amazon ein Buch einstellte. Dabei lag der von dem Beklagten verlangte Preis unter dem festgesetzten Ladenpreis.... Lesen Sie mehr
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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 30.04.2009
- C-531/07 -
EuGH erklärt Österreichs Regelung über Buchpreisbindung für gemeinschaftsrechtswidrig
Österreichs Buchpreisbindung behindert den freien Warenverkehr
Das Gemeinschaftsrecht steht Vorschriften wie der Österreichischen Regelung über die Buchpreisbindung entgegen. Das Verbot für Importeure deutschsprachiger Bücher, einen vom Verleger im Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis zu unterschreiten, stellt eine Behinderung des freien Warenverkehrs dar, die nicht gerechtfertigt werden kann. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Die österreichische Regelung über die Preisbindung für deutschsprachige Bücher sieht vor, dass der Verleger oder Importeur verpflichtet ist, einen Letztverkaufspreis festzusetzen und diesen bekannt zu machen, und dass der Importeur den vom Verleger für den Verlagsstaat festgesetzten oder empfohlenen Letztverkaufspreis, abzüglich einer darin enthaltenen Umsatzsteuer, nicht unterschreiten darf.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 15.06.2004
- 11 U (Kart) 18/04 -
Kein geschäftsmäßiger Internet-Auktionshandel mit preisgebundenen Büchern
Auch ein Privatmann, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit neue Bücher im Internet – Auktionshandel anbietet, muss die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes einhalten. Das hat der u.a. für das Buchpreisbindungsgesetz zuständige Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschieden.
Der Beklagte versteigerte bei "ebay" innerhalb von 6 Wochen mehr als 40 Bücher, die er als "völlig neu", "neu", "original verpackt" oder "ungelesen" anbot. Nach seinen Angaben hatte er die Bücher von Verlagen zu Rezensionszwecken erhalten. Als Startpreis legte der Beklagte regelmäßig 1 € fest. In den meisten Fällen erzielten die Bücher einen Preis unterhalb des gebundenen Ladenpreises.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.06.2004
- 11 U (Kart) 2/04 -
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.06.2004
- 11 U (Kart) 15/04 -
Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch Ausgabe von Warengutscheinen und Prämienmeilen
Wer gewerbsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft und deshalb den gebundenen Verkaufspreis einhalten muss, darf beim Verkauf neuer Bücher keine Preisnachlässe (Rabatte) einräumen. Ein unzulässiger Preisnachlass wird nicht nur gewährt, wenn das Buch zu einem niedrigeren als dem festgesetzten Preis verkauft wird. Auch die Aushändigung von Gutscheinen oder die Gewährung sog. Prämienmeilen kann einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz darstellen.
Dies hat der u.a. für das Buchpreisbindungsgesetz zuständige 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in 2 Fällen entschieden.Beide Beklagte betreiben Internet-Versandbuchhandlungen. In einem Fall erhielten Neukunden einen "Fünf-Euro-Startgutschein", den sie bei Warenbestellungen, u.a. bei der Bestellung preisgebundener Bücher einlösen konnten. Der Senat sieht darin einen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.06.2003
- KZR 32/02 -
Bundesgerichtshof zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher mit einem Barzahlungsrabatt zu liefern
Das beklagte Land Berlin beabsichtigte, im Jahr 1999 die im Rahmen der Lernmittelfreiheit den Schülern zu überlassenden Schulbücher zentral zu beschaffen.
Es fragte deswegen bei verschiedenen Buchhandlungen an, welche Nachlässe bei bestimmten Auftragswerten eingeräumt werden könnten, und wies zugleich darauf hin, daß die Beschaffungsstellen des Landes - auch bei dem Erwerb von Schulbüchern - gehalten seien, 2 v.H. Skonto des Rechnungsbetrages bei einem Rechnungsausgleich binnen 14 Tagen abzuziehen. Die Klägerinnen - eine Buchhändlerin... Lesen Sie mehr
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