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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundesjagdgesetz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 11.03.2013
- 6 B 5/13 -

Ablehnung der Jagd durch einen Grundstückseigentümer aus ethischen Gründen muss nachvollziehbar dargelegt werden

Grundstückseigentümer muss objektive Umstände glaubhaft machen

Macht der Grundeigentümer glaubhaft, dass er die Jagdausübung aus ethischen Gründen ablehnt, so sind seine Flächen zu befriedeten Bezirken zu erklären, in denen die Jagd ruht. Die ethischen Motive des Grundeigentümers, aus denen heraus die Jagd auf den eigenen Flächen abgelehnt wird, sind nachvollziehbar darzulegen. Eine bloße Behauptung reicht nicht aus. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.

Nach dem Bundesjagdgesetz gehören Eigentümer von Grundstücken mit einer Fläche von weniger als 75 ha kraft Gesetzes einer Jagdgenossenschaft an. Es handelt sich um eine gesetzliche Zwangsmitgliedschaft. Die Eigentümer müssen die Bejagung ihrer Flächen durch Dritte dulden, wenn die Jagdgenossenschaft die Jagd verpachtet oder aber durch angestellte Jäger ausüben lässt. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom Juni 2012 kann die Pflicht eines Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd trotz entgegenstehender ethischer Motive dulden zu müssen, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (Schutz des Eigentums) verstoßen.... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.01.2013
- 19 AE 12.2123 -

Befreiung von Mitgliedschaft in Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen möglich

Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft verstößt gegen Grundgesetz und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Die gesetzliche Mitgliedschaft eines Grundeigentümers, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, verstößt in einer Jagdgenossenschaft gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH).

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im Bundesjagdgesetz ist vorgesehen, dass Eigentümer von Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks eine Jagdgenossenschaft bilden. Diese organisiert die Jagdausübung auf diesen Grundstücken. Der Kläger in dem jetzt vom BayVGH entschiedenen Eilverfahren lehnt – ebenso wie der Kläger in dem vom EGMR entschiedenen Fall... Lesen Sie mehr