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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundeskanzler“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.06.2024
- 10 B 34/23 -
Kein Rechtsanspruch eines früheren Bundeskanzlers auf Ausstattung mit einem Büro
Schröder kann sich nicht auf Gewohnheitsrecht berufen
Ein aus dem Amt geschiedener Bundeskanzler hat keinen Rechtsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland darauf, dass ihm ein Büro für die Wahrnehmung fortwirkender Verpflichtungen aus dem Amt zur Verfügung gestellt wird. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit die Berufung des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen.
Dem früheren Bundeskanzler war nach seinem Ausscheiden aus dem Amt im Jahr 2005 ebenso wie den anderen ehemaligen Bundeskanzlern seit den 1960er Jahren ein Büro mit eigenen Mitarbeitern in den Räumen des Bundestages eingerichtet worden. Gegen die auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 2022 erfolgte Ruhendstellung seines Büros hat er Klage mit dem Ziel erhoben, dass ihm das Büro weiterhin im Umfang der bisherigen Sach- und Stellenausstattung zur Verfügung gestellt wird. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Klage Schröders abgewiesen. In der Berufungsinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 04.05.2023
- 2 K 238/22 -
Kein Büro für Kanzler Schröder a.D.
VG Berlin weist Klage auf Altkanzlerbüro ab
Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von fortwirkenden Aufgaben aus dem früheren Amt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Kläger war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Er hatte - wie auch die ehemaligen Bundeskanzler vor und nach ihm - ein Büro in den Räumen des Deutschen Bundestages, in dem (zuletzt vier) Mitarbeiter des Bundeskanzleramts beschäftigt waren. Im Mai 2022 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, das Büro des Klägers ruhend zu stellen, da er keine fortwirkende Verpflichtung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 01.11.2022
- 6 L 174/22 -
Bundeskabinett durfte Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer für einen Zivilprozess ablehnen
Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses weiter
Die ehemalige Bundeskanzlerin und der frühere Bundesinnenminister sind nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin daran gehindert, als Zeugen in einem Zivilprozess auszusagen, weil ihnen zu Recht die dafür erforderliche Aussagegenehmigung verweigert wurde.
In einem beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg anhängigen zivilrechtlichen Verfahren begehrt ein früherer Abteilungsleiter im Bundesministerium des Innern die Unterlassung einer Berichterstattung der "BILD am Sonntag". Diese hatte berichtet, dessen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand im Frühsommer 2018 habe ihren Grund in der sog. "Bremer BAMF-Affäre" gehabt. Nach Auffassung... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.06.2022
- 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20 -
Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 verletzen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien
Merkel verletzte mit Äußerung über Kemmerich-Wahl Rechte der AfD
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel durch eine im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Republik Südafrika am 6. Februar 2020 in Pretoria getätigte Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat.
Im Februar 2020 war Thomas Kemmerich (FDP) im dritten Wahlgang zum Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen gewählt worden. An der Wahl wurde wegen der angenommenen Mitwirkung von Abgeordneten sowohl der AfD- als auch der CDU-Landtagsfraktion heftige öffentliche Kritik geübt. Die Bundeskanzlerin äußerte sich dazu am Tag nach der Wahl im Rahmen eines Staatsempfangs mit dem Präsidenten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.06.2017
- VG 27 L 295.17 -
Bundeskanzleramt muss Liste über Teilnehmer bei dienstlichen Abendessen der Bundeskanzlerin veröffentlichen
Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Bundeskanzlerin wird durch Bekanntgabe der Informationen nicht beeinträchtigt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass das Bundeskanzleramt Auskunft darüber erteilen muss, wann und aus welchem gesellschaftlichen Anlass nicht-private Abendessen der Bundeskanzlerin im Bundeskanzleramt stattfanden, an denen auch Personen teilnahmen, die weder ein politisches Amt oder Mandat innehatten.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens ist ein eingetragener Verein, der zu seinen Zielen die Förderung des demokratischen Staatswesens und die Aufklärung über die Tätigkeiten von Abgeordneten und die Information über politische Entscheidungsprozesse zählt. Er betreibt eine Internetseite, auf der er über die Ergebnisse seiner Recherchen berichtet. Vom Bundeskanzleramt begehrte... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 13.03.2017
- VG 27 L 502.16 -
Bundeskanzleramt in Sachen Böhmermann zur Auskunft verpflichtet
Begehrte Informationen lassen keinen Schluss auf künftige Regierungsentscheidungen und deren Grundlagen zu
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass das Bundeskanzleramt einem Journalisten über weitere Details im Zusammenhang mit der sogenannten Böhmermann-Affäre geben muss.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatte es das Bundeskanzleramt unter Berufung auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung abgelehnt, einen Journalisten u.a. darüber zu informieren, ob der Bundeskanzlerin die Einschätzung des Auswärtigen Amtes zu den juristischen Implikationen des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann vor ihrer öffentlichen Äußerung ("bewusst verletzend") bekannt... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2017
- OVG 6 S 1.17 -
Kein Anspruch auf Auskunft über Hintergrundgespräche der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes im Eilverfahren
Auskunftswunsch weist nicht hierfür erforderlichen starken Gegenwartsbezug auf
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Journalist nicht im Eilverfahren einen Anspruch auf Auskünfte über die Praxis der sogenannten Hintergrundgespräche der Bundeskanzlerin und des Bundeskanzleramtes mit Medienvertretern durchsetzen kann.
Den Antragsteller des zugrunde liegenden Falls interessierte, zu welchen Hintergrundgesprächen andere Journalisten im Jahr 2016 von der Bundeskanzlerin und dem Bundeskanzleramt eingeladen wurden. Das Bundeskanzleramt hatte geltend gemacht, dass es die Gespräche zwar plane, ihre spätere Durchführung aber nicht dokumentiere. Die vom Antragsteller gewünschten Informationen lägen der Behörde daher nicht vor.... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2012
- OVG 12 B 27.11 -
Kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin
Offenlegung des Terminkalenders hätte zu nachteiligen Auswirkungen auf innere Sicherheit und Sicherheit der Kanzlerin führen können
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin verneint. Nach Auffassung des Gerichts steht dem begehrten Informationszugang ein gesetzlicher Ausschlussgrund entgegen, da eine Offenlegung des Terminkalenders nachteilige Auswirkungen auf die innere Sicherheit, insbesondere die Sicherheit der Bundeskanzlerin, hätte haben können.
Aus Anlass des 60. Geburtstages des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank AG, Herrn Dr. Josef Ackermann, veranstaltete die Bundeskanzlerin im April 2008 im Bundeskanzleramt ein Abendessen mit Gästen aus Politik, Wirtschaft und Unterhaltung. Gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz hatten die Kläger Zugang zu Unterlagen des Bundeskanzleramtes begehrt, die im Zusammenhang mit der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 07.11.1968
- 380 Ds 161/68 -
Beate Klarsfeld wegen Ohrfeige auf Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger zu Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt
Verurteilung wegen Beleidigung in Tateinheit mit Körperverletzung / Kiesinger stellte Strafantrag
Die Ohrfeige auf Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger rückte 1968 Beate Klarsfeld ins Licht der Öffentlichkeit. 2012 ist Klarsfeld Kandidatin der Partei Die Linke für die Bundespräsidentenwahl. Für die verabreichte Ohrfeige verurteilte sie das Amtsgericht Tiergarten in einem Schnellverfahren zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ohne Bewährung. Kostenlose-urteile.de fasst die Umstände der Tat und die Verurteilung zusammen.
Wenige Tage nach der Ohrfeige auf Kiesinger sagte Beate Klarsfeld in einem Interview mit dem SPIEGEL, dass sie die Ohrfeige bereits am 9. Mai 1968 geplant und lange vorbereitet hatte. Am 7. November 1968 schritt sie schließlich zur Tat. Zu diesem Zeitpunkt war die am 13. Februar 1939 in Berlin geborene Klarsfeld 29 Jahre alt. Mit der Ohrfeige wollte sie zum Ausdruck bringen, dass ein... Lesen Sie mehr
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