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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01.10.2009
- 8 A 1891/09 -
Ruhestandsbezüge: Keine Doppelversorgung für früheren Bundesminister der Finanzen Hans Eichel
Berufung der Stadt Kassel in der Versorgungssache Eichel hatte Erfolg
Die Stadt Kassel braucht ihrem früheren Oberbürgermeister Hans Eichel nach seinem Eintritt in den Ruhestand aus dem Amt des Bundesministers der Finanzen keine Ruhestandsbezüge zu zahlen, weil der ihm an sich gegenüber der Stadt zustehende Anspruch auf Ruhegehalt in Höhe von monatlich 6.344,81 € wegen des höheren Ruhegehaltsanspruchs als ehemaliger Bundesminister ruht. Dies hat der Hessischen Verwaltungsgerichtshof entschieden und der Berufung der Stadt Kassel gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 25. April 2008 stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht hatte die Stadt zur Neubescheidung des Klägers über das Ruhen seiner Versorgungsbezüge verpflichtet, was im Ergebnis bedeutet hätte, dass die Stadt ihrem früheren Oberbürgermeister die erworbenen Versorgungsbezüge zusätzlich zu seinem Ruhegehalt als ehemaliger Bundesminister in voller Höhe hätte zahlen müssen. Diese Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht mit der Auffassung begründet, die umstrittene Ruhensregelung in § 20 Abs. 1 Bundesministergesetz sei auf den Kläger nicht anwendbar, weil dieser nicht wegen seiner Berufung zum Bundesminister aus seinem vorherigen Amt als hessischer Ministerpräsident ausgeschieden sei und... Lesen Sie mehr