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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bundesversammlung“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 16.12.2014
- 2 BvE 2/12 -

Organ­streit­verfahren im Zusammenhang mit der Wahl von Joachim Gauck zum Bundespräsidenten erfolglos

Bundes­verfassungs­gericht erklärt Antrage für teilweise unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet

Das Bundes­verfassungs­gericht hat Anträge im Organ­streit­verfahren gegen die 15. Bundesversammlung sowie gegen den Bundes­tags­präsidenten als deren Leiter verworfen, da sie laut Bundes­verfassungs­gericht teilweise unzulässig, teilweise jedenfalls offensichtlich unbegründet sind.

Das mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Organstreitverfahren betrifft die Rechte eines durch die Volksvertretung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewählten Mitglieds der 15. Bundesversammlung anlässlich der Wahl Joachim Gaucks zum Bundespräsidenten am 18. März 2012. Neben neun Anträgen im Organstreitverfahren begehrt der Antragsteller im Wege einer einstweiligen Anordnung, den mecklenburg-vorpommerschen Strafverfolgungsbehörden bis zur Hauptsacheentscheidung in dem Organstreitverfahren jegliche Strafverfolgungsmaßnahmen gegen ihn zu untersagen.Das Bundesverfassunsgericht hat die Anträge als teilweise... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.06.2014
- 2 BvE 2/09 und 2 BvE 2/10 -

BVerfG: Wiederwahl von Horst Köhler und Wahl von Christian Wulff zum Bundespräsidenten verfassungs­rechtlich nicht zu beanstanden

Organ­streit­verfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

Die Wiederwahl von Horst Köhler als Bundespräsident durch die 13. Bundesversammlung am 23. Mai 2009 sowie die Wahl von Christian Wulff zum Bundespräsidenten durch die 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010 sind verfassungs­rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden. Die Anträge eines Mitglieds der beiden Bundesversammlungen, die sich gegen die Bundesversammlungen sowie gegen den Bundes­tags­präsidenten als deren Leiter gerichtet hatten, blieben somit ohne Erfolg.

Die 13. Bundesversammlung trat am 23. Mai 2009 zusammen. Sie hatte insgesamt 1.224 Mitglieder, und zwar die 612 Mitglieder des Bundestages und 612 Mitglieder, die von den Länderparlamenten gewählt worden waren. In den Volksvertretungen von 10 Ländern stand für die Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung jeweils nur eine einzige, von allen Fraktionen gemeinsam aufgestellte Liste zur... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 24.04.2009
- 8 K 1318/08 -

Wahl des Bundespräsidenten - Bürger kann nicht gegen Besetzung der Bundesversammlung vorgehen

Mitglieder der Bundesversammlung können ausschließlich anhand von Vorschlagslisten der Landtagsabgeordneten gewählt werden

Bürger sind nicht befugt, die Auswahl der Delegierten für die Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten zu beanstanden. Die Richter des Verwaltungsgerichts Stuttgart erklärten den Antrag für unzulässig.

Ein Bürger begehrte im Wege einer einstweiligen Anordnung, dass der Landtag von Baden-Württemberg seine Wahl der Delegierten der 13. Bundesversammlung vom 18.03.2009 aufhebt und die Wahl neu durchführt. Bei dieser Wahl wurden die Bewerber gewählt, welche das Land Baden-Württemberg bei der am 23.05.2009 stattfindenden Bundesversammlung vertreten und an der Wahl des künftigen Bundespräsidenten... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Weimar, Beschluss vom 20.04.2009
- 3 E 499/09 We -

Bürger kann nicht gegen die Vorschlagslisten für die Besetzung der Bundesversammlung für die Wahl des Bundespräsidenten klagen

VG Weimar lehnt Eilantrag gegen die Vorschlagslisten zur Bundesversammlung ab

Das Verwaltungsgericht Weimar hat den Antrag eines Bürgers, die Wahl der auf den Freistaat Thüringen entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung vom 03.04.2009 durch Erlass einer einstweiligen Anordnung aufzuheben und die erneute Durchführung der Wahl anzuordnen, abgelehnt. Der Antrag sei bereits unzulässig, so die zuständige 3. Kammer. Dem Antragsteller fehle es an der erforderlichen Antragsbefugnis, weil er keine Verletzung von ihm zustehenden Rechten befürchten müsse.

Der Antragsteller habe kein Vorschlagsrecht für eine Liste der für Thüringen in die Bundesversammlung zu wählenden Mitglieder. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung - BPräsWahlG - wählt der Landtag die Mitglieder nach Vorschlagslisten. Ein Recht, Vorschlagslisten einzubringen, stehe letztlich den Fraktionen und ggfs.... Lesen Sie mehr