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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Buy-out-Verträge“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 10.11.2005
- 7 O 24552/04 -
Übersetzer erhalten mehr Geld
Wer kreative Leistungen erbringt, soll auch angemessen an den Früchten seiner Arbeit beteiligt werden. Um diesem Grundsatz Geltung zu verschaffen, hat der Gesetzgeber bei der Reform des Urhebervertragsrechts im Jahr 2002 festgesetzt, dass Urheber für die Einräumung von Nutzungsrechten Anspruch auf angemessene Vergütung haben; wird diese nicht gewährt, kann auch eine Anpassung bereits abgeschlossener Verträge verlangt werden (§ 32 Abs. 1 Satz 3 UrhG).
Eine Reihe von Übersetzern belletristischer Literatur haben sich hierauf gestützt und vor dem Landgericht München I auf Anpassung ihrer im Jahr 2001 mit Münchner Verlagen abgeschlossenen Verträge geklagt. In einer Pilotentscheidung hatte die für Urheberrecht zuständige 7. Zivilkammer über eine Klage von zwei Übersetzern eines in der Steinzeit spielenden Romans zu entscheiden. Sie bemängelten, dass in ihren Verträgen ausschließlich ein an der Seitenzahl orientiertes Pauschalhonorar von DM 33,00 (€ 16,87) pro Seite vereinbart ist. Hiermit soll nicht nur die Übersetzungsleistung, sondern auch die Übertragung zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkter... Lesen Sie mehr
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