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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Co-Pilot“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.11.2013
- 32 C 1488/13 (41) -
Flugverspätung aufgrund Ausfalls eines Co-Piloten wegen Schneechaos begründet Ausgleichsanspruch nach Fluggastrechteverordnung
Wetterbedingter Personalausfall stellt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand dar
Verspätet sich ein Flug, weil der Co-Pilot aufgrund eines Schneechaos nicht rechtzeitig das Flugzeug erreicht, so ist darin regelmäßig kein außergewöhnlicher Umstand zu sehen. Denn von einer Fluggesellschaft könne regelmäßig verlangt werden im Falle von zu erwartenden witterungsbedingten Personalausfällen eine Ersatzcrew vorzuhalten. Es besteht daher ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO). Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verspätete sich der Abflug eines Flugzeugs. Hintergrund dessen war, dass der Co-Pilot des Flugzeugs aufgrund des Schneechaos nicht rechtzeitig erscheinen konnte. Ein Fluggast beanspruchte daraufhin eine Ausgleichszahlung nach der FluggastVO. Die Fluggesellschaft wehrte sich gegen die Inanspruchnahme mit der Begründung, dass die Flugverspätung aufgrund der Witterung auf einen außergewöhnlichen Umstand beruht und dies die Fluggesellschaft nicht zu vertreten habe. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Fluggastes. Ihm habe ein Anspruch auf... Lesen Sie mehr
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