die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „doppelte Mietzahlung“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 30.10.2019
- B 14 AS 2/19 R -
BSG: Möglicher Anspruch gegen Jobcenter auf Übernahme von Kosten einer doppelten Mietzahlung wegen Umzugs
Anspruch richtet sich entweder nach § 22 Abs. 1 SGB II oder § 22 Abs. 6 SGB II
Gegen das Jobcenter kann ein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer doppelten Mietzahlung wegen eines Umzugs bestehen. Die Kosten gehören entweder zu den Aufwendungen für die Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II, wenn beide Wohnungen im Zeitraum der Doppelzahlung genutzt wurden und die Doppelmiete nicht vermeidbar war. Ist dies nicht der Fall, richtet sich der Anspruch auf Kostenübernahme demgegenüber nach § 22 Abs. 6 SGB II, was einen vorherigen Antrag beim Jobcenter bedarf. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall ist eine alleinerziehende Mutter zweier minderjähriger Kinder im Jahr 2014 aus ihrer ca. 54 qm großen Wohnung in eine neue ca. 82 qm große Wohnungen umgezogen. Die Frau bezog ALG II-Leistungen. Der Umzug war vom Jobcenter genehmigt. Aufgrund des Umzugs musste die Frau jedoch für den Monat Juli 2014 doppelt Miete zahlen. Diese Kosten verlangte sie vom Jobcenter ersetzt. Dieses weigerte sich aber. Die Übernahme von Kosten einer Doppelmiete könne nach § 22 Abs. 6 SGB II nur nach vorheriger Zusicherung anerkannt werden. Dies hätte vor Abschluss des Mietvertrags eines Antrags bedurft. Die Frau sah dies anders und erhob Klage.... Lesen Sie mehr