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Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 23.08.2022
- W 1 K 22.584 -
Rückwärtsfahrt ohne Einweiser bei stark eingeschränkter Rücksicht ist grob fahrlässig
Grob fahrlässig verursachter Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeug begründet Schadensersatzpflicht des Soldaten
Verursacht ein Soldat mit einem Dienstfahrzeug grob fahrlässig einen Unfall, so haftet er seinem Dienstherrn gemäß § 24 Abs. 1 SG auf Schadensersatz. Die Rückwärtsfahrt ohne einen Einweiser ist grob fahrlässig, wenn die Rücksicht etwa aufgrund von Aufbauten des Fahrzeugs stark eingeschränkt ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2019 verursachte ein Soldat mit einem Dienstfahrzeug auf einen Truppenübungsplatz in Bayern einen Verkehrsunfall. Der Unfall geschah, weil der Soldat mit seinem M8 Sprinter DoKa rückwärtsfuhr und dabei auf ein hinter ihm befindliches Fahrzeug auffuhr. Die Rücksicht war aufgrund von Aufbauten auf dem Sprinter stark eingeschränkt. Zudem gab es keinen Innenrückspiegel. Den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 8.800 € verlangte der Dienstherr vom Soldaten ersetzt. Der Dienstherr warf ihm grobe Fahrlässigkeit vor, da er ohne Einweiser rückwärtsfuhr. Gegen die Inanspruchnahme wehrte sich der Soldat mit seiner Klage.... Lesen Sie mehr
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