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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ekelgefühle“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Mitte, Urteil vom 27.01.2015
- 14 C 265/14 -
Nachbar wirft mit Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier mit Fäkalieninhalt: Mietminderung von 5 % gerechtfertigt
Mieter müssen keinen Unrat und ekelerregende Verschmutzungen in der Nachbarschaft hinnehmen
Wirft ein Mitmieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf den Gehweg zum Hauseingang, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 5 %. Denn ein Mieter muss keinen Unrat und ekelerregende Verschmutzungen in seiner Nachbarschaft hinnehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall warf ein Mieter an vereinzelten Tagen mit Fäkalien gefüllte Glasbehälter, Flaschen und Toilettenpapier auf dem zum Hauseingang führenden Gehweg. Ein Mitmieter fühlte sich dadurch so sehr angeekelt, dass er seine Miete um 12 % minderte. Die Vermieterin akzeptierte das Minderungsrecht jedoch nicht und erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Mitte entschied zum Teil zu Gunsten der Vermieterin. Zwar sei der Mieter nicht berechtigt gewesen seine Bruttomiete um 12 % zu mindern. Zulässig sei aber eine Mietminderung von 5 % gewesen. Es sei zu berücksichtigen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bückeburg, Urteil vom 12.10.1999
- 73 C 353/99 (VI) -
Kein Anspruch auf Beseitigung einer Schlange bei bloßen Ekelgefühlen anderer Mieter
Überempfindlichkeiten rechtfertigen keine besondere Rücksichtnahme sowie Einschränkungen von Freiheitsrechten
Solange von einer Schlangenhaltung keine Gefahren oder Belästigungen für andere Mieter ausgehen, kann nicht deren Beseitigung verlangt werden. Bloße Ekelgefühle anderer Mieter stellen unbeachtliche Überempfindlichkeiten dar und rechtfertigen daher keine besondere Rücksichtnahme oder Einschränkung von Freiheitsrechten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bückeburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter von einer Mieterin die Beseitigung einer Schlange, welche sie in ihrer Wohnung hielt. Er begründete sein Begehren damit, dass sich andere Mieter vor der Schlange ekelten. Da sich die Mieterin weigerte die Schlange zu entfernen, landete der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Bückeburg entschied gegen den... Lesen Sie mehr
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