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Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 19.07.2012
- 2 U 691/11 -
Speichenbruch und Ellenbruch bei Fahrradunfall rechtfertigen Schmerzensgeld von 6.500 Euro
Kein Anspruch auf höheres Schmerzensgeld
Erleidet ein Fahrradfahrer aufgrund eines Unfalls einen Speichen- und Ellenbruch rechtfertigt dies zusammen mit der anschließenden krankenhausärztlichen Behandlung und einer Behandlung in einer Schmerzklinik für fast vier Wochen ein Schmerzensgeld von 6.500 Euro. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2007 kam es zwischen zwei Fahrradfahrerinnen zu einer Kollision aufgrund derer einer der Radfahrerinnen einen Speichen- und Ellenbruch erlitt. Sie erhielt aufgrund dessen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 50 % ein Schmerzensgeld von 6.500 Euro. Der verunfallten Radfahrerin war dies zu wenig, insbesondere angesichts dessen, dass ihrer Meinung nach die andere Radfahrerin den Unfall ausschließlich oder zumindest überwiegend verschuldet habe. Sie erhob daher Klage auf Zahlung weiteren Schmerzensgeldes. Das Landgericht wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Radfahrerin.... Lesen Sie mehr
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