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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „EncroChat“ veröffentlicht wurden
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.08.2023
- 2 BvR 558/22 -
BVerfG weist Verfassungsbeschwerde wegen Verwertung von EncroChat-Daten aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatz und nicht substantiierter Grundrechtsverletzung zurück
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach Auswertung übermittelter EncroChat-Daten
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung nicht zur Entscheidung angenommen, bei der sich das Landgericht maßgeblich auf die im Wege internationaler Rechtshilfe an deutsche Ermittlungsbehörden übermittelten Daten von Mobiltelefonen des Anbieters EncroChat stützte. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil der Beschwerdeführer den Subsidiaritätsgrundsatz nicht gewahrt und eine Grundrechtsverletzung nicht substantiiert dargetan hat.
Mit sieben weiteren, nicht veröffentlichten Beschlüssen vom 9. August 2023 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats ähnlich gelagerte Fälle nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 2005/22, 2 BvR 2022/22, 2 BvR 2024/22, 2 BvR 2025/22, 2 BvR 2048/22, 2 BvR 594/23 und 2 BvR 867/23).Über die mit der Verwertbarkeit der EncroChat-Daten verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen ist damit in der Sache nicht entschieden. Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit fünf weitere Verfassungsbeschwerden zur Verwertbarkeit von EncroChat-Daten anhängig (Az. 2 BvR 684/22, 2 BvR 1832/22, 2 BvR 2143/22, 2 BvR 64/23 und 2 BvR 1008/23).... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.08.2021
- 2 Ws 79/21 ; 2 Ws 93/21 -
Kammergericht lässt in einem Rechtsstreit über die Eröffnung eines Hauptverfahrens „EncroChat“-Daten als Beweismittel zu
Abgefangene Chatnachrichten eines Drogendealers als Beweismittel zugelassen
Der 2. Strafsenat des Kammergerichts hat mit Beschluss vom 30. August 2021 die durch französische Ermittlungsbehörden erhobenen „EncroChat“-Daten als zulässiges Beweismittel in einem deutschen Strafverfahren gewertet und eine auf diesen Daten basierende Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin zur Hauptverhandlung zugelassen.
Der Entscheidung lag folgender Verfahrensgang zugrunde: Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte am 6. Mai 2021 Anklage zum Landgericht Berlin gegen einen 32-jährigen Mann erhoben und diesem zur Last gelegt, in mehreren Fällen unerlaubt mit Betäubungsmitteln (vor allem Cannabisprodukte, MDMA-Tabletten und Amfetamin) in nicht geringer Menge (d.h. im Kilobereich) Handel getrieben zu haben.... Lesen Sie mehr
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