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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Entbehrlichkeit“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 15.08.2023
- 4 C 261/23 -
Bei fehlendem Angebot der Ersatzbeförderung kann Fluggast ohne Fristsetzung Ersatzflug buchen
Anspruch auf Schadensersatz wegen Kosten des Ersatzfluges
Wird ein Flug annulliert, kann ein davon betroffener Fluggast ohne Fristsetzung einen Ersatzflug buchen, wenn die Fluggesellschaft eine Ersatzbeförderung nicht anbietet. Wegen der Kosten des Ersatzflugs steht dem Fluggast ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 281 BGB zu. Dies hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2022 annullierte eine Fluggesellschaft einen Flug von Ibiza nach Berlin. Die Annullierung erfolgte weniger als sieben Tage vor dem Flugtag. Da die Fluggesellschaft keine Ersatzbeförderung anbot, buchte eine von der Flugannullierung betroffene Fluggästin für den Folgetag einen Ersatzflug. Die dadurch entstandene Kosten in Höhe von etwa 670 € sowie die Kosten für eine Hotelübernachtung in Höhe von etwa 229 € und die Taxikosten in Höhe von etwa 34 € verlangte sie von der Fluggesellschaft ersetzt. Da sich diese einer Erstattung verweigerte, erhob die Fluggästin Klage.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 11.10.2023
- 2 U 196/22 -
Bauvertraglich geregelte Ausführungszeit beginnend mit Baugenehmigung oder Abruf der Leistung durch den Bauherrn stellt keine Leistungszeitbestimmung dar
Keine Entbehrlichkeit einer Mahnung gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Ist in einem Bauvertrag eine Ausführungszeit geregelt, die sowohl auf die Erteilung der Baugenehmigung als auch auf den Abruf der Leistung durch den Bauherrn abstellt, liegt keine nach § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausreichende Leistungszeitbestimmung vor. Eine Mahnung für den Eintritt des Verzugs ist daher nicht entbehrlich. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2015 kam es im Saarland zum Abschluss eines Bauvertrags zwecks Errichtung eines Mehrfamilienhauses. In dem Vertrag wurde unter anderem festgelegt, dass die Ausführungszeit 12 Monate beträgt und 4 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung, spätestens 4 Wochen nach Abruf der Leistung durch den Bauherrn beginnt. Die Baugenehmigung... Lesen Sie mehr
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