die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „erhöhtes Beförderungsentgelt“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 07.02.1991
- 531 C 14709/90 -
Kein Anspruch auf erhöhtes Beförderungsentgelt bei fehlender Information des Verkehrsunternehmens über Fahrpreisänderung
Amtliche Bekanntmachung oder Anbringen von Hinweisen an Scheiben genügen dazu nicht
Ändert ein Verkehrsunternehmen seine Fahrpreise, so besteht eine Informationspflicht gegenüber den Nutzern der Verkehrsmittel. Ein an den Scheiben der Bahn angebrachter Hinweis sowie eine amtliche Bekanntmachung genügen jedenfalls nicht. Kommt das Verkehrsunternehmen dieser Pflicht nicht nach, besteht kein Anspruch auf das erhöhte Beföderungsentgelt wegen der Ungültigkeit der Fahrkarte. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 1990 wurde ein Fahrgast der Stadtbahn in Hannover mit einem ungültigen Fahrausweis erwischt. Der Fahrausweis war ungültig, weil es zu einer Tarifänderung gekommen ist. Der Fahrgast hatte die entwertete Sammelkarte im März 1990 gekauft. Nachfolgend kam es zu der Tariferhöhung. Die alten Fahrkarten mussten daraufhin bis zum April 1990 abgefahren oder umgetauscht werden. Diesen Umstand habe der Fahrgast nach eigenen Angaben aber nicht gekannt. Er weigerte sich daher das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen. Das Verkehrsunternehmen erhob daraufhin Klage.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 24.04.1986
- 22 b C 708/85 -
Schwarzfahrt eines Minderjährigen führt nicht zwangsläufig zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts
Fehlende Zustimmung der Eltern zur Fahrt ohne Fahrschein schließt Anspruch auf erhöhtes Beförderungsentgelt aus
Stimmen die Eltern einer Fahrt ihres minderjährigen Kindes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur unter der Bedingung zu, dass eine Fahrkarte erworben wird, so begründet eine Schwarzfahrt des Kindes kein Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall vergaß ein minderjähriges Kind sich einen Fahrschein für die Fahrt von der Schule nach Hause mit der Hamburger Hochbahn zu lösen. Es wurde bei der Schwarzfahrt von einem Fahrkartenkontrolleuer erwischt und sollte nunmehr ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. Da sich die Eltern des Kindes weigerten dem nachzukommen, erhob die Hamburger Hochbahn Klage.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.10.1997
- 30 C 2361/97-71 -
Falscher Fahrschein: Fahrgast muss aufgrund schwer durchschaubarer Tarifbedingungen kein erhöhtes Fahrgeld zahlen
"Gültiger" Fahrschein berechtigte nicht zur Nutzung der U-Bahn
Die Nutzung eines Fahrscheins kann sich auf bestimmte Verkehrsmittel innerhalb eines Stadtgebietes beschränken. Hierbei kommt es vor allem darauf an, welchem Unternehmen das jeweilige Verkehrsmittel unterstellt ist. Da diese Differenzierungen jedoch gerade für von außerhalb kommende Fahrgäste nur schwer zu durchschauen sind, trifft den Fahrgast mit für das entsprechende Verkehrsmittel "ungültigem" Fahrschein keine Schuld. Ein erhöhtes Fahrgeld muss deshalb nicht zwangsläufig gezahlt werden. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall sollte ein Fahrgast ein erhöhtes Fahrgeld von 60 DM bezahlen, nachdem er nach Meinung des Fahrkartenkontrolleurs nicht den richtigen Fahrschein besaß, um auch die U-Bahn nutzen zu können. Er war im Besitz einer Wochenkarte für Fahrten zwischen Treysa und Frankfurt a.M., die ihn auch zur Nutzung der Frankfurter S-Bahn, nicht aber zur Nutzung der einem anderen Unternehmen... Lesen Sie mehr