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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Erste Hilfe“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.04.2019
- III ZR 35/18 -
Zusammenbruch im Sportunterricht: Lehrer haben Pflicht zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Durchführung erforderlicher und zumutbarer Erste-Hilfe-Maßnahmen
Haftung für Amtspflichtverletzungen von Lehrkräften darf nicht nur bei grober Fahrlässigkeit und damit nur in Ausnahmefällen eintreten
Der Bundesgerichtshof hatte über Amtshaftungsansprüche eines (ehemaligen) Schülers wegen behauptet unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen durch das Lehrpersonal des Landes Hessen anlässlich eines im Sportunterricht erlittenen Zusammenbruchs zu entscheiden. Der Bundesgerichtshof hob das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf und wies die Sache an das Berufungsgericht zurück. Der Bundesgerichtshof verwies in seiner Entscheidung aber darauf, dass den Sportlehrern die Amtspflicht obliege, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen. Eine Haftung für Amtspflichtverletzungen von Lehrkräften dürfe nicht nur bei grober Fahrlässigkeit und damit nur in Ausnahmefällen eintreten.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 18 Jahre alte Kläger war Schüler der Jahrgangsstufe 13 und nahm im Januar 2013 am Sportunterricht teil. Etwa fünf Minuten nach Beginn des Aufwärmtrainings hörte er auf zu laufen, stellte sich an die Seitenwand der Sporthalle, rutschte dort in eine Sitzposition und reagierte auf Ansprache nicht mehr. Um 15.27 Uhr ging der von der Sportlehrerin ausgelöste Notruf bei der Rettungsleitstelle ein. Die Lehrerin wurde gefragt, ob der Kläger noch atme. Sie befragte dazu ihre Schüler; die Antwort ist streitig. Sie erhielt sodann von der Leitstelle die Anweisung, den Kläger in die stabile Seitenlage... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.01.2018
- 1 U 7/17 -
Vornahme von erforderlicher und zumutbarer Erster Hilfe gehört zur Amtspflicht der Lehrer
Lehrer müssen Schüler im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden bewahren
Lehrer müssen im Rahmen ihrer Amtspflicht ihre anvertrauten Schüler im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden bewahren. Dazu gehört auch die Vornahme erforderlicher und zumutbarer Erste Hilfe. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall brach ein Schüler während des Sportunterrichts aus unbekannten Gründen zusammen. Die zwei anwesenden Lehrer benachrichtigten zwar umgehend den Rettungswagen, jedoch konnte dies nicht verhindern, dass der Schüler aufgrund mangelnder Sauerstoffversorgung einen irreversiblen Hirnschaden erlitt. Der Schüler machte dafür die Lehrer verantwortlich, da diese... Lesen Sie mehr
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