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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Fahrvergnügen“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2011
- I-1 U 50/11 -
Nutzungsausfall eines Oldtimers ist eine nicht entschädigungsfähige Beeinträchtigung immaterieller Art
Verlust des Fahrvergnügens stellt keinen Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs dar
Steht dem Halter eines Kraftfahrzeugs ein äquivalentes Ersatzfahrzeug zur alltäglichen Lebensführung zur Verfügung, kann er keinen Ersatzanspruch geltend machen. Ein Tatrichter soll den Schadensersatz nicht an unkontrollierbaren, subjektiven Wertschätzungen festmachen müssen, die ihm der Geschädigte angibt, sondern an Werten, die der Verkehr dem Interesse an der konkreten Nutzung beimisst. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Im vorliegenden Fall wollte der Besitzer eines Oldtimer-Sportwagens eine Nutzungsausfallentschädigung einklagen, nachdem er sein Fahrzeug aufgrund der Reparatur eines Unfallschadens für den Zeitraum von einem Jahr nicht nutzen konnte. Der Kläger machte für 250 Tage je 79 Euro geltend und für weitere 162 Tage verlangte er Vorhaltekosten im Umfang von täglich 26 Euro, so dass er auf eine Gesamtsumme von 24.000 Euro kam. Der Mann habe das Fahrzeug an 412 Tagen bei vorhandenem Nutzungswillen nicht in Gebrauch nehmen können. Er begründete seinen Anspruch vor allem mit dem Verzicht auf das spezielle Fahrgefühl, das als Verlust von Gebrauchsvorteilen zu... Lesen Sie mehr
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