die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „familienrechtlicher Ausgleichsanspruch“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 17.12.2018
- 10 UF 99/18 -
Kein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch von für gemeinsame Mutter gezahlten Pflegekosten unter den Geschwistern
Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch nur anwendbar auf Kindesunterhaltsfälle
Unter Geschwistern besteht von für die gemeinsame Mutter gezahlten Pflegekosten kein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch. Dieser Anspruch gilt grundsätzlich nur für Kindesunterhaltsfälle. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Sohn für seine Mutter eine Bürgschaft für die Pflegekosten übernommen. Aus dieser Bürgschaft wurde der Sohn nach dem Tod der Mutter in Anspruch genommen. Der Sohn verlangte nunmehr von seinem Bruder anteilige Zahlung der Pflegekosten. Das Amtsgericht Aachen verneinte einen solchen Anspruch. Es schloss insbesondere die Anwendung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs aus.Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch bezüglich der gezahlten Pflegekosten sei zu verneinen. Denn ein solcher Anspruch sei lediglich für... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.02.2018
- XII ZB 338/17 -
BGH: Ersparnis wegen Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Kinderbetreuung eines beamteten Elternteils ist in Unterhaltsverfahren als Einkommen zu berücksichtigen
Keine Anwendung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs
Erhält ein beamteter Elternteil aufgrund der Betreuung seiner Kinder eine Ersparnis wegen der Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes, so findet dies im Unterhaltsverfahren nur beim Einkommen des betreuenden Elternteils Berücksichtigung. Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch kommt nicht zur Anwendung, selbst wenn der andere Elternteil auch Beamter ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In einem Kindesunterhaltsverfahren vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verlangte der Vater zweier minderjähriger Kinder von der Mutter einen Ausgleich für die Ersparnisse, welche die Mutter wegen der Betreuung der Kinder und der damit verbundenen Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes erhielt. Die Mutter war beamtete Lehrerin. Der Vater war als Richter tätig. Das Oberlandesgericht Oldenburg... Lesen Sie mehr