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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 07.03.2013
- C-607/11 -
Weiterverbreitung von Sendungen durch ein anderes Unternehmen bedarf Erlaubnis des Urhebers
TVCatchup Ltd hat ohne Einverständnis der Fernsehsendeunternehmen Sendungen im Internet veröffentlicht
Fernsehsendeunternehmen können die Weiterverbreitung ihrer Sendungen durch ein anderes Unternehmen über Internet verbieten. Diese Weiterverbreitung stellt nämlich unter bestimmten Voraussetzungen eine „öffentliche Wiedergabe“ der Werke dar, die der Erlaubnis des Urhebers der Werke bedarf. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Das Unionsrecht hat zum Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Urheber zu erreichen und diesen damit die Möglichkeit zu geben, für die Nutzung ihrer Werke u. a. bei einer öffentlichen Wiedergabe eine angemessene Vergütung zu erhalten. Zu diesem Zweck haben die Urheber das ausschließliche Recht, jede öffentliche Wiedergabe ihrer Werke zu erlauben oder zu verbieten.In dem zugrunde liegenden Fall bietet die TVCatchup Ltd (TVC) über das Internet Dienstleistungen an, die die Verbreitung von Fernsehsendungen betreffen. Diese Dienstleistungen ermöglichen es den Nutzern, über das Internet Streams von frei zugänglichen Fernsehsendungen... Lesen Sie mehr