die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Finanzgericht Bremen“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 16.04.2014
- 2 K 85/13 -
Bremer Tourismusabgabe ist nicht verfassungswidrig
Ausgestaltung des Bremer Tourismusabgabengesetzes verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Die in Bremen und Bremerhaven seit Januar 2013 erhobene Tourismusabgabe auf entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben ist nicht verfassungswidrig. Dies entschied das Finanzgericht Bremen und wies die Klage eines Hotelbetreibers gegen die Tourismusabgabe ab.
Die Tourismusabgabe wird in Bremen und Bremerhaven als indirekte, auf die Gäste abwälzbare Steuer in Höhe von maximal 3 Euro pro Übernachtung von den Betreibern von Beherbergungsbetrieben erhoben, wenn Übernachtungen der Gäste nicht beruflich veranlasst sind.Ein Hotelbetreiber machte vor dem Finanzgericht Bremen gegen die Tourismusabgabe geltend, dass sie mit der Umsatzsteuer gleichartig sei, das Recht der Gäste auf Datenschutz verletze, an einem strukturellen Vollzugsdefizit leide und Hotelbetreibern eine unzumutbare Mitwirkung bei der Steuererhebung auferlege.Diesen Argumenten folgte das Finanzgericht Bremen... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Bremen, Urteil vom 11.04.2012
- 2 K 12/12 -
Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte von 10 % auf 20 % des Einspielergebnisses verfassungsgemäß
FG Bremen hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Höhe der Vergnügungssteuer
Die Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte von 10 % auf 20 % des Einspielergebnisses durch die zum 1. April 2011 erfolgte Änderung des § 3 Vergnügungssteuergesetz ist verfassungsgemäß. Dies entschied das Finanzgericht Bremen.
Durch das am 1. April 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes vom 1. März 2011 (Brem.GBl. 2011, 79 ff. [83]) wurde der Steuersatz für Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die über ein manipulationssicheres Zählwerk verfügen, von 10 % auf 20 % erhöht.Ein Unternehmen, das in Bremen eine Spielhalle betreibt, in der solche... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Bremen, Beschluss vom 13.02.2012
- 1 V 113/11 (5) -
Eintragungen von Lebenspartnern sind auf Lohnsteuerkarten vorläufig wie bei Verheirateten vorzunehmen
Gericht äußert Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe
Bei eingetragenen Lebenspartnern ist der Lohnsteuerabzug vorläufig wie bei Ehegatten vorzunehmen. Dies entschied das Finanzgericht Bremen.
Im zugrunde liegenden Fall war auf den Lohnsteuerkarten der Partnerinnen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft jeweils Steuerklasse I eingetragen. Sie beantragten beim Finanzamt die Eintragung der Steuerklassen III und V, um die Höhe des Lohnsteuerabzugs zu vermindern.Diese Eintragungen sind nach der maßgeblichen Vorschrift des § 38 b Einkommensteuergesetz nur bei... Lesen Sie mehr